Ich habe in dem "Handbuch zur Betriebsratswahl" unter Schritt 8 -Prüfung der Wahlvorschläge- folgendes gelesen:
> Hat ein Kandidat mit seiner Unterschrift seine Zustimmung zur Bewerbung gegeben, so zählt diese Unterschrift gleichzeitig als Stützunterschrift. <

WO IN DER WAHLORDNUNG STEHT DAS GESCHRIEBEN ??
ODER WIE LÄSST SICH DIESE AUSSAGE RECHTLICH ABLEITEN ??

Unsere Wahlvorstand ist darüber sicher nicht informiert und wenn ich Ihm damit komme, möchte ich wenigstens sagen können, in welchem Paragraphen oder in welchem Urteil er diese Information nachlesen kann.

Vielen Dank für Eure Mithilfe !!!