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§ 18 TVöD Leistungsentgelt

N
nidis
Okt 2021 bearbeitet

Hallo Forum! Habe heute von Ver.di eine e-Mail erhalten. In Hessen wird die Einführung des § 18 TVöD für die Beschäftigten die unter den BT-K fallen auf das Jahr 2010 verschoben. Ebenso bleibt für diese Beschäftigten die 38,5 Std. Woche. Der Zusatzurlaub von 3 Tagen für MA über 50 bleibt vorerst auch erhalten.

@ Kölner Sorry, damit wird unsere Arbeitsgruppe erst einmal still stehen.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

24.07.2006 um 13:05 Uhr

Ach Mensch... ...Hast Du denn irgendeine andere Arbeitsgruppe? Das darf so nicht enden! ;-)

N
nidis

24.07.2006 um 15:07 Uhr

@Kölner Ich kann Dir noch § 5 Qualifizierungsmaßnahmen anbieten oder Neugestaltung der gleitenden Arbeitszeit in Verbindung mit Arbeitszeitkonten ;-)

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