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Dienstpläne - wie weit kann mann Dienstpläne im voraus planen?

R
Rose
Jan 2018 bearbeitet

Wie weit kann mann Dienstpläne im voraus planen?

3.30407

Community-Antworten (7)

F
Fayence

23.07.2006 um 19:17 Uhr

1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr?

RI
Ramses II

23.07.2006 um 19:30 Uhr

Schuldrechtreformgesetz? Vielleicht sind jetzt maximal drei Jahre möglich...

F
Fayence

23.07.2006 um 19:40 Uhr

Weiß zwar nicht, was dieses Gesetz an Regelungen beinhaltet, bin aber schwer beeindruckt, welche Gesetze und Paragraphen denn so in Betracht kommen können.

P.S. Hoffe, der Schenkungs-§ ist nicht auch noch reformiert worden.

U
Uschi

23.07.2006 um 22:43 Uhr

Rose,

weshalb fragst Du danach? Was nützt die beste langfristige Planung, wenn doch immer etwas dazwischen kommen kann.

W
Waschbär

23.07.2006 um 22:45 Uhr

Min, Rose

Abweichend b.z ohne Gestzlichen Hintergrund.Ein Tipp aus der Geri-Pflege

Sinnvoll und planbar für alle (Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter) ist 6 Wochen im Vorraus ! Sollte die Dienstplanerstellende Probleme haben könnte eine "Begründe" Abweichung zu 4 Wochen Beantragt werden.

Alles andere ist zumindest in einem Pflegebereich "Hirn Leistungs" Gefährdend. Und laufen unter dem Motto > Klage nicht Arbeite lieber!! Z.b Halb Jahres Pläne,Einen Tag vorm Dienst oder auch gerne "Ruf" an dan sage ich dir wie du Arbeiten darfst.

K
Kölner

24.07.2006 um 11:09 Uhr

@Ramses II ggf. auch §§ 249 ff. HGB

F
Fayence

24.07.2006 um 11:23 Uhr

Rose, ich vermute mal, dass Dir keine unserer Antworten weiter hilft.

Planbar ist alles bzw. vieles; wichtiger ist in Bezug Dienstpläne doch die Planungssicherheit für AG & AN. Letztere dürfte in erster Linie von der Art und dem Personalstand eines Betriebes abhängen.

Daher kann die Frage von Uschi nur unterstrichen werden!

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