Erstellt am 23.07.2006 um 17:17 Uhr von Fayence
1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr?
Erstellt am 23.07.2006 um 17:30 Uhr von Ramses II
Schuldrechtreformgesetz? Vielleicht sind jetzt maximal drei Jahre möglich...
Erstellt am 23.07.2006 um 17:40 Uhr von Fayence
Weiß zwar nicht, was dieses Gesetz an Regelungen beinhaltet, bin aber schwer beeindruckt, welche Gesetze und Paragraphen denn so in Betracht kommen können.
P.S.
Hoffe, der Schenkungs-§ ist nicht auch noch reformiert worden.
Erstellt am 23.07.2006 um 20:43 Uhr von Uschi
Rose,
weshalb fragst Du danach? Was nützt die beste langfristige Planung, wenn doch immer etwas dazwischen kommen kann.
Erstellt am 23.07.2006 um 20:45 Uhr von Waschbär
Min, Rose
Abweichend b.z ohne Gestzlichen Hintergrund.Ein Tipp aus der Geri-Pflege
Sinnvoll und planbar für alle (Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter) ist 6 Wochen im Vorraus ! Sollte die Dienstplanerstellende Probleme haben könnte eine "Begründe" Abweichung zu 4 Wochen Beantragt werden.
Alles andere ist zumindest in einem Pflegebereich "Hirn Leistungs" Gefährdend.
Und laufen unter dem Motto > Klage nicht Arbeite lieber!!
Z.b Halb Jahres Pläne,Einen Tag vorm Dienst oder auch gerne "Ruf" an dan sage ich dir wie du Arbeiten darfst.
Erstellt am 24.07.2006 um 09:09 Uhr von Kölner
@Ramses II
ggf. auch §§ 249 ff. HGB
Erstellt am 24.07.2006 um 09:23 Uhr von Fayence
Rose,
ich vermute mal, dass Dir keine unserer Antworten weiter hilft.
Planbar ist alles bzw. vieles; wichtiger ist in Bezug Dienstpläne doch die Planungssicherheit für AG & AN. Letztere dürfte in erster Linie von der Art und dem Personalstand eines Betriebes abhängen.
Daher kann die Frage von Uschi nur unterstrichen werden!