Dienstpläne - wie weit kann mann Dienstpläne im voraus planen?
Wie weit kann mann Dienstpläne im voraus planen?
Community-Antworten (7)
23.07.2006 um 19:17 Uhr
1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr?
23.07.2006 um 19:30 Uhr
Schuldrechtreformgesetz? Vielleicht sind jetzt maximal drei Jahre möglich...
23.07.2006 um 19:40 Uhr
Weiß zwar nicht, was dieses Gesetz an Regelungen beinhaltet, bin aber schwer beeindruckt, welche Gesetze und Paragraphen denn so in Betracht kommen können.
P.S. Hoffe, der Schenkungs-§ ist nicht auch noch reformiert worden.
23.07.2006 um 22:43 Uhr
Rose,
weshalb fragst Du danach? Was nützt die beste langfristige Planung, wenn doch immer etwas dazwischen kommen kann.
23.07.2006 um 22:45 Uhr
Min, Rose
Abweichend b.z ohne Gestzlichen Hintergrund.Ein Tipp aus der Geri-Pflege
Sinnvoll und planbar für alle (Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter) ist 6 Wochen im Vorraus ! Sollte die Dienstplanerstellende Probleme haben könnte eine "Begründe" Abweichung zu 4 Wochen Beantragt werden.
Alles andere ist zumindest in einem Pflegebereich "Hirn Leistungs" Gefährdend. Und laufen unter dem Motto > Klage nicht Arbeite lieber!! Z.b Halb Jahres Pläne,Einen Tag vorm Dienst oder auch gerne "Ruf" an dan sage ich dir wie du Arbeiten darfst.
24.07.2006 um 11:09 Uhr
@Ramses II ggf. auch §§ 249 ff. HGB
24.07.2006 um 11:23 Uhr
Rose, ich vermute mal, dass Dir keine unserer Antworten weiter hilft.
Planbar ist alles bzw. vieles; wichtiger ist in Bezug Dienstpläne doch die Planungssicherheit für AG & AN. Letztere dürfte in erster Linie von der Art und dem Personalstand eines Betriebes abhängen.
Daher kann die Frage von Uschi nur unterstrichen werden!
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