Auskunftspflicht eines Aufsichtsratsmitglieds an den BR?
Bei uns wurde vor kurzem der Aufsichtsrat neu gewählt im Rahmen des Gesetzes zur Beteiligung von Arbeitnehmern. Auch ein Betriebsratsmitglied erhielt einen Sitz. Seitdem gab es bereits aufgrund turbulenter Ereignisse die ein oder andere Sitzung. Darüber wiederum schweigt unser Betriebsrat im Gremium, vor allem teilt er nichts über den Inhalt mit. Jetzt die Frage, können Aufsichtsratmitglieder zumal sie auch im Betriebsrat sind, gezwungen werden dem Betriebsrat einen Bericht zu erstatten?
Community-Antworten (4)
23.07.2006 um 19:49 Uhr
Aus der Traum, wahrscheinlich hilft Euch dieser Aufsatz "Verschwiegenheitspflicht Aufsichtsratsmitglieder" etwas weiter.
25.07.2006 um 11:17 Uhr
Fayence hat leider Recht! Mir ging es als BR- Mitglied im Aufsichtsrat sauschlecht, als ich von einem möglichen Verkauf unseres Betriebes hörte, und mit diesem Wissen mich allein plagen mußte. Ein kleines Ventil habe ich für mich gefunden: ich habe einen Antrag auf Schulung zu diesbezüglicher Thematik im BR gestellt. Da haben dann bei den anderen die Alarmglocken geklingelt. Aber direkt was berichten - um Himmels Willen - das kann bis zur zivilrechtlichen Schadensklage führen. Übrigens: vorerst ging der bittere Kelch an uns vorüber. Gruß Wölfchen
25.07.2006 um 18:32 Uhr
@wölfchen wusste der WA denn nichts vom geplanten Verkauf? Dann wäre das ein Verstoss des AG gegen das BetrVG §106. Und es soll keiner mit Betriebs-/Geschäftsgeheimnis kommen....
26.07.2006 um 10:50 Uhr
@ happy Zum Glück war es noch nicht in der konkreten Planungsphase (und erst ab da hat der WA ein Auskunftsrecht), sondern es wurden erst die rechtlichen Fragen geklärt, sondiert ob es Interessenten dafür gibt usw. Und da es noch nicht echt in der Planung, sondern erst in der Prüfphase war, ist es auch noch ohne unser Zutun abgebogen worden.
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