Erstellt am 23.07.2006 um 10:13 Uhr von Lotte
Du musst es eindeutig und nicht widerrufbar vor dem Gremium erklären. Das musst Du nicht schriftlich machen. Da Du dies jederzeit machen kannst, gehe ich davon aus, dass nicht zwingend ein TOP dafür benannt sein muss. Kannst also zum Beispiel am Anfang der Sitzung sagen, dass Du heute noch etwas erklären möchtest.
Erstellt am 23.07.2006 um 10:29 Uhr von Mona-Lisa
ergänzend zu Lotte`s Ausführungen,
der GL schriftlich mitteilen, dass Frau/Herr XY am XXX. aus dem Betriebsrat ausgetreten ist, und dass Ersatzmitglied Frau/Herr XY nachrückt.
Noch ein Tipp:
den Wechsel am "schwarzen Brett" den Mitarbeitern bekanntgeben!
Erstellt am 23.07.2006 um 10:31 Uhr von Rollie
schriftlich und damit nachvollziehbar wird es ja alleine schon durch die Aufnahme ins Protokoll.
Erstellt am 23.07.2006 um 11:04 Uhr von Fayence
Eine Rücktrittserklärung muss nicht vor dem Gremium erklärt werden, auch muss nicht erklärt werden, dass es sich um eine "nicht widerrufbare" Erklärung handelt.
Mit Abgabe einer solchen Erklärung -egal ob Amtsniederlegung oder Rücktrit von einer Funktion- ist diese sofort wirksam (es sei denn der Rücktritt wird zu einem bestimmten Datum erklärt) und für die gesamte Amtsperiode unwiderruflich wirksam.
Eine Form ist für die Amtsniederlegung NICHT vorgeschrieben. Die Erklärung kann gegenüber JEDEM BR-Mitglied oder dem BRV abgegeben werden.
Beachtet werden sollte lediglich der Hinweis von Mona-Lisa.
Erstellt am 23.07.2006 um 11:10 Uhr von Kölner
Weder an die mündliche noch an die schriftliche Formulierung sind Anforderungen gestellt.
"Ey, ich trete jetzt aus dem Betriebsrat aus",
ginge genau so wie die Einreichung des Schriftstücks:
"Oh allef liebstef Gremium, ich kann nicht mehf im als Betfiebsfat mitmachen. Mit feundlichsten Gfüßen, Ms. Pumplesnuck".
post scriptum:
Ich bin mir ja fast sicher, dass ich darauf noch eine Antwort bekomme.
;-)
Erstellt am 23.07.2006 um 11:25 Uhr von Lotte
Fayence,
das mit dem unwiderruflich und vor dem BR (was ich immer als Gremium verstehe) habe ich bei Rücktritt des BRV im Fitting BetrVG §26 RN19 gefunden. Es ging Hapal ja auch um den Rücktritt von Ämtern neben dem Austritt aus dem BR
Kölner,
"und nie wieder werde ich auf Eiswürfel in Form von Generälen rumlutschen, lieber nehm ich fjetzt janze gefschälte Fziebeln in fen Mund" könnte man sicherlich noch zufügen ;-)) .".