Welche Gesetze gibt es noch um als BR mit Mitarbeitern am Arbeitsplatz zu sprechen?
Ich als BR Vorsitzende habe mit einer Miarbeiterin über ihre Versetzung gesprochen .Da sich der BR einig wahr nicht zu zustimmen,habe ich einen Tag vor unserer Sitzung mit der Mitarbeiterin gesprochen und Ihr auch erklärt warum. Ich weiß das ich laut § 80 BetrVG das Recht habe den Mitarbeiter am Arbeitsplatz auf zu suchen und mit Ihr zu reden. Wer hat noch eine gute Argumentation für mich, weil der AG mir jetzt versucht eins aus zu wischen, da ich von mir aus als BR Vorsitzende mit der Mitarbeiterin gesprochen habe und nicht alle BR Mitglieder sofort über das Gespräch in Kenntnis gesetzt habe. Hab mich natürlich ordnungsgemäß an/abgemeldet und die BR Mitglieder auf der Sitzung über das gespräch informiert.
Community-Antworten (1)
22.07.2006 um 00:24 Uhr
Weitere Gesetze kannst Du nun nicht in Anspruch nehmen!
Aber wie kann Dir Dein AG eins auswischen wollen, weil Du das Gremium nicht sofort über das Gespräch in Kenntnis gesetzt hast? Diese "innere Angelegenheit" hat den AG doch wohl wenig bis nicht zu interessieren.
Das Aufsuchen von MA am Arbeitsplatz ist dem BR ausdrücklich gestattet, wenn es um die Prüfung der Einhaltung aus den § 80 BetrVG resultierenden Vorschriften geht. In anderen Fällen sollte das Aufsuchen am Arbeitsplatz wg. des möglichen AG-Vorwurfs "Störung des Betriebsablaufs" mit Bedacht erfolgen.
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