Befugnisse des Stellv.BRV?
Hallo Ich bin BRV und Freigestellt. Frage,Wenn ich im Urlaub bin,welche Aufgaben darf der Stellv.wahrnehmen. Der Stellv.ist nicht Freigestellt.
Community-Antworten (3)
21.07.2006 um 11:30 Uhr
Hallo, der Stellv. übernimmt alle Aufgaben des BRV (BetrVG §26 (2)). Ob er dazu freistellen wird, entscheidet der BR nach BetrVG §28 (2). Theoretisch könnte ja auch ein anderes Mitglied für die Vertretungszeit freigestellt werden. (Bin z.Z. im Ausland auf Dienstreise, deshalb liegt mir nur der reine Gesetzestext vor - leider keine Kommentierung.)
Gruß pillepalle
21.07.2006 um 12:19 Uhr
Thema Ersatzfreistellung ist hier in den letzten Tagen diskutiert worden. Schau mal in die Kommentierung zum §38 BetrVG.
21.07.2006 um 12:50 Uhr
Sorry, ich meinte in meiner Antwort §38 (nicht 28!!).
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