Erstellt am 21.07.2006 um 09:30 Uhr von pillepalle
Hallo,
der Stellv. übernimmt alle Aufgaben des BRV (BetrVG §26 (2)).
Ob er dazu freistellen wird, entscheidet der BR nach BetrVG §28 (2). Theoretisch könnte ja auch ein anderes Mitglied für die Vertretungszeit freigestellt werden.
(Bin z.Z. im Ausland auf Dienstreise, deshalb liegt mir nur der reine Gesetzestext vor - leider keine Kommentierung.)
Gruß
pillepalle
Erstellt am 21.07.2006 um 10:19 Uhr von Frank B.
Thema Ersatzfreistellung ist hier in den letzten Tagen diskutiert worden. Schau mal in die Kommentierung zum §38 BetrVG.
Erstellt am 21.07.2006 um 10:50 Uhr von pillepalle
Sorry, ich meinte in meiner Antwort §38 (nicht 28!!).