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Befugnisse des Stellv.BRV?

A
astor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ich bin BRV und Freigestellt. Frage,Wenn ich im Urlaub bin,welche Aufgaben darf der Stellv.wahrnehmen. Der Stellv.ist nicht Freigestellt.

2.68603

Community-Antworten (3)

P
pillepalle

21.07.2006 um 11:30 Uhr

Hallo, der Stellv. übernimmt alle Aufgaben des BRV (BetrVG §26 (2)). Ob er dazu freistellen wird, entscheidet der BR nach BetrVG §28 (2). Theoretisch könnte ja auch ein anderes Mitglied für die Vertretungszeit freigestellt werden. (Bin z.Z. im Ausland auf Dienstreise, deshalb liegt mir nur der reine Gesetzestext vor - leider keine Kommentierung.)

Gruß pillepalle

FB
Frank B.

21.07.2006 um 12:19 Uhr

Thema Ersatzfreistellung ist hier in den letzten Tagen diskutiert worden. Schau mal in die Kommentierung zum §38 BetrVG.

P
pillepalle

21.07.2006 um 12:50 Uhr

Sorry, ich meinte in meiner Antwort §38 (nicht 28!!).

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