Betriebsübernahme - muss der "Neue" die bestehenden BV´s übernehmen, oder kann er seine Modalitäten einführen
Hallo zusammen! Als neugewählter BRV werde ich am kommenden Dienstag von der GL unterrichtet, dass ein grosser strategischer Investor 51% Anteile unseres Unternehmens übernimmt! Wie gehts weiter? Muss der "Neue" die bestehenden BV´s übernehmen, oder kann er seine Modalitäten einführen? Problem ist, dass ich leider auf diesem Terrain recht wenig Erfahrung habe!
Community-Antworten (7)
20.07.2006 um 14:32 Uhr
@zivi Dann würde ich mir schleunigst einen "Informanten" suchen: Anwalt, Seminar etc..
20.07.2006 um 14:49 Uhr
Hallo Zivi, schaue dir mal den § 111 dazu an. Dort steht sehr viel drinne und man kann einiges fordern, wie z.B. einen externen Berater.
20.07.2006 um 14:56 Uhr
Hallo such mal im Forum unter "Betriebsübernahme" oder §613a BGB, da findest du das wichtigste....
Grüße TToem
20.07.2006 um 15:00 Uhr
der neue übernimmt "nur" unternehmensanteile. die betriebsidentität bleibt erhalten und daher bleibt der BR im amt umd die BVs auch.
ob es auch eine betriebsändeurng nach § 111 darstellt muss man sich anschauen. Ihr sollte aber versuchen zumindest nach § 80 Abs. 3 BetrVG mit dem AG zu vereinbaren, dass ihr einen Anwalt mit ins boot holt.
20.07.2006 um 15:17 Uhr
Vielen Dank für die Tipps! §613a BGB versteh ich leider nicht ganz: "Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere BV geregelt werden." Diese Tatsache ist doch wohl meistens Fakt, oder?
20.07.2006 um 15:31 Uhr
§ 613a BGB darf man nicht verwechseln mit der übernahme von unternehmensanteilen. das läuft nach unterschiedlichen regeln. hochkomplex das ganze. da hilft eigentlich wirklich nur ein jurist. über das forum kaum zu beantworten.
20.07.2006 um 15:52 Uhr
Schaue dir das auch mal bitte an vielleicht hift Dir das auch weiter.Da geht es um:
Betriebsübergang Betriebsbegriff, Prüfungsmaßstab, Unterrichtung und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Fortgeltung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung, Weiterhaftung des ehemaligen Betriebsinhabers, Kündigungsverbot
Umwandlungsrecht Arbeitsrechtliche Regelungen des Umwandlungsgesetzes, Geltung des § 613a BGB, kündigungsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers, gemeinsamer Betrieb
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949519874/index.html
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