Hallo,

ich habe eine Frage zur bevorstehenden SBV-Wahl. Wir wählen förmlich und, da wir weit auseinanderliegende Standorte haben, mit Briefwahl.

Die Briefwahlunterlagen werden rechtzeitig im Oktober abgeschickt. Die Stimmzettel können bis Mitte November zurückgeschickt werden. Letzter Tag der Stimmabgabe ist der 14.11. Wir haben einen Kollegen, der bis 31.10. befristet ist und danach in Rente geht. Ist er wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb / der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§§ 177 Abs. 2, 151 Abs. 3 SGB IX).

Aber: wann ist bei einer Briefwahl der Wahltag???

Über Antworten würde ich mich freuen!