Erstellt am 19.07.2006 um 20:24 Uhr von Kölner
@tom
Fragst Du, ob Du die gesamten 7,5 Std. nacharbeiten musst?
Oder Du musst mich aufklären, was Dein AG mit Deinem Gewerkschaftsbesuch zu tun hat...
Erstellt am 19.07.2006 um 20:41 Uhr von tom
nein nicht die gesamten sondern die differenz von der tatsächlichen Versammlungsdauer + Fahrzeit zur regulären tgl. Arbeitszeit.
Mein AG hat mich nach § 37 Abs. 2 freigestellt nach Vorlage der Gewerkschaftseinladung.
Erstellt am 19.07.2006 um 20:49 Uhr von Kölner
@tom
Nett vom AG; dann wäre es genau so nett von Dir, wenn Du die Differenz noch "nach"arbeitest!
Erstellt am 19.07.2006 um 20:52 Uhr von tom
Hmm, ein Kollege von unserem GBR meinte das so eint Tag zähle wie der eines Vollzeitarbeiters.
Daher bin ich ein wenig verunsichert un weis nicht so richtig wie ich meinem Chef entgegntreten soll und auf was ich mich berufen kann??
Erstellt am 19.07.2006 um 20:58 Uhr von Kölner
@tom
Ich bin ja schon verwundert, was manche GBR's oder BRM alles für Risiken auf sich nehmen, um des Arbeitszeitbetruges anheimzufallen.
Mal im Ernst:
Wenn Dein AG Dich schon freistellt nach § 37 Abs. 2 BetrVG freistellt, so empfinde ich das als irre kulant und überhaupt nicht normal! Natürlich ist es dann so, dass man auch nur die Zeit abrechnet, die tatsächlich angefallen ist.
Aber ich frage mal gegen:
Was würdest Du denn gerne abrechnen?
Erstellt am 19.07.2006 um 21:03 Uhr von tom
Es geht nicht darum was ich gerne würde, mir ist es ehrlich gesagt egal ob ich die paar std. noch arbeite es geht mir nur um die Rechtslage! Vielen Dank aber.
Erstellt am 20.07.2006 um 02:12 Uhr von wanst
Es ist weder irre noch kulant vom Arbeitgeber, tom freizustellen.
Das muß er einfach.
kulant wäre, wenn er die Fahrzeit bezahlt
und irre, würde er dies auch noch bei der restlichen Arbeitszeit machen.
Ich glaube, daß bei dem Kollegen eine falscher Gedankengang vorliegt. Er verwechselt da wohl was mit einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung, außerhalb. Und ganz nebenbei gilt dies auch noch nur für einen Ausgleichanspruch, begrenzt auf die tatsächlich vergleichbare Arbeitszeit.
Würde mich interessieren, wo dein Kollege vom GBR das her hat.
Erstellt am 20.07.2006 um 08:15 Uhr von Kölner
@wanst
Warum muss der AG den AN für eine (hier sehr unbestimmte) Versammlung der Gewerkschaft freistellen?
Ich bin gespannt...
Erstellt am 20.07.2006 um 08:38 Uhr von Barbara
Gewerkschaftsarbeit erfolgt in der Freizeit.
(Es gab schon genug Kündigungen und Abmahnungen nur weil man Werbezettel unter Kollegen während der Arbeitszeit verteilt hat oder sie auf eine gewerkschaftliche Veranstaltung angesprochen hat.)
Es war tatsächlich nett vom Arbeitgeber, ( wie Kölner gesagt hat) dass er bei der Freistellung so einfach mitgemacht hat.
In der Hoffnung, dass dein AG dich auch weiterhin für Gewerkschaftsarbeit freistellt, arbeite die Differenz nach.
Erstellt am 20.07.2006 um 09:47 Uhr von DerOlli
@ Barbara
Was du da schreibst ist nicht ganz richtig. In einem Urteil aus den 90er Jahren hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgericht entschieden das Mitgliederwerbung für eine Gewerkschaft zum Schutzbereich des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gehört. Hierbei ging es um einen BR der wärend der Arbeitszeit eine Broschüre der NGG einem Kollegen gab und promt eine Abmahnung vom AG bekamm. Der BR klagte erfolgreich auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. ( Aktenzeichen: 1 BvR 601/92).
@ tom
Wenn es sich um Tarifverhandlungen deiner Gewerkschaft handelte ist das mit der Freistellung richtig und du musst die Zeit nicht mehr nachholen. Aber bei einer normalen Versammlung war dein Chef wirklich kulant.
Erstellt am 20.07.2006 um 10:01 Uhr von Frank B.
Ich kenne zwar den Inhalt der Veranstaltung nicht, aber Barbara, steht nicht im §2 BetrVG irgendwas von Zusammenarbeit BR mit Gewerkschaften.
Ist es dann nicht Betriebsratsarbeit und eben nicht Gewerkschaftsarbeit?
Dem entsprechend ist also der §37 Abs.2 BetrVG hier auch richtig angewandt worden, die restliche Zeit sollte man schon arbeiten, aus arbeitsvertraglicher Verpflichtung und Fairnis den anderen AN gegenüber.
Erstellt am 21.07.2006 um 03:00 Uhr von wanst
@ kölner
Weil er @tom in dieser Situation freigestellt hatte. Vermutlich schriftlich. Dann muß er. ;o)
Erstellt am 21.07.2006 um 06:36 Uhr von tom
tom,
sehr nett der nick! Aber es tummeln sich hier schon mindestens 5 toms.
tom (immer noch)