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Teilnahme an der Betriebsversammlung für Elternzeitler, Altersteilzeitler, Kranke?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1: in der Elternzeit 2: in der Ruhephase der Altersteilzeit und 3: wenn sie langzeitkrank sind

einen Anspruch darauf,

A: Zur Betriebsversammlung eingeladen zu werden und B: eine Fahrtkostenerstattung zu erhalten.

Der Arbeitgeber sträubt sich...hat jemand eine Kommentierung zur Hand und / oder ein einschlägiges Urteil?

Danke vorab von den Betriebsratten

3.06902

Community-Antworten (2)

K
Kölner

19.07.2006 um 20:05 Uhr

@betriebsratten Zu 1 a) zwingend einzuladen! b) keine Erstattung Kommentierung zum § 43 BetrVG

Zu 2 a) ist aus dem Betrieb ausgeschieden, also kein AN des Betriebs mehr - nein b) logisch: nein Urteil BAG 7 ABR 53/02

Zu 3 a) kommt auf die Krankheit an, und einladen kann man selbige ruhig auch schriftlich; nicht jede Erkrankung verhindert die Teilnahme an BetrVers. b) Privatvergnügen - keine Erstattung

B
betriebsratten

20.07.2006 um 11:04 Uhr

@Kölner Zuerst einmal herzlichen Dank. Das Urteil kenne ich soweit, bei BV sehe ich die betriebliche Bindung aber noch gegeben, da z.B. Tarifentscheidungen, die dort ja auch diskutiert werden, durchaus noch Wirkung auf die Altersteilzeitler entfalten.

Deine Meinung zu 1b ist mir aber noch unklar...denn die Personen würden ja ausschliesslich zur BV kommen... Hintergrund deinerseits??

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