Teilnahme an der Betriebsversammlung für Elternzeitler, Altersteilzeitler, Kranke?
Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1: in der Elternzeit 2: in der Ruhephase der Altersteilzeit und 3: wenn sie langzeitkrank sind
einen Anspruch darauf,
A: Zur Betriebsversammlung eingeladen zu werden und B: eine Fahrtkostenerstattung zu erhalten.
Der Arbeitgeber sträubt sich...hat jemand eine Kommentierung zur Hand und / oder ein einschlägiges Urteil?
Danke vorab von den Betriebsratten
Community-Antworten (2)
19.07.2006 um 20:05 Uhr
@betriebsratten Zu 1 a) zwingend einzuladen! b) keine Erstattung Kommentierung zum § 43 BetrVG
Zu 2 a) ist aus dem Betrieb ausgeschieden, also kein AN des Betriebs mehr - nein b) logisch: nein Urteil BAG 7 ABR 53/02
Zu 3 a) kommt auf die Krankheit an, und einladen kann man selbige ruhig auch schriftlich; nicht jede Erkrankung verhindert die Teilnahme an BetrVers. b) Privatvergnügen - keine Erstattung
20.07.2006 um 11:04 Uhr
@Kölner Zuerst einmal herzlichen Dank. Das Urteil kenne ich soweit, bei BV sehe ich die betriebliche Bindung aber noch gegeben, da z.B. Tarifentscheidungen, die dort ja auch diskutiert werden, durchaus noch Wirkung auf die Altersteilzeitler entfalten.
Deine Meinung zu 1b ist mir aber noch unklar...denn die Personen würden ja ausschliesslich zur BV kommen... Hintergrund deinerseits??
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