1: in der Elternzeit
2: in der Ruhephase der Altersteilzeit und
3: wenn sie langzeitkrank sind
einen Anspruch darauf,
A: Zur Betriebsversammlung eingeladen zu werden und
B: eine Fahrtkostenerstattung zu erhalten.
Der Arbeitgeber sträubt sich...hat jemand eine Kommentierung zur Hand und / oder ein einschlägiges Urteil?
Danke vorab
von den Betriebsratten
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Betriebsversammlung Teil 1
Betriebsratsarbeit professionell darstellen