Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1: in der Elternzeit
2: in der Ruhephase der Altersteilzeit und
3: wenn sie langzeitkrank sind

einen Anspruch darauf,

A: Zur Betriebsversammlung eingeladen zu werden und
B: eine Fahrtkostenerstattung zu erhalten.

Der Arbeitgeber sträubt sich...hat jemand eine Kommentierung zur Hand und / oder ein einschlägiges Urteil?

Danke vorab
von den Betriebsratten