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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsparkplatz - ist es generell Pflicht, das der Arbeitgeber den Mitarbeitern einen Betriebsparkplatz zur Verfügung stellt?

S
Stefan
Jan 2018 bearbeitet

Hätte noch eine Frage? Ist es generell Pflicht, das der Arbeitgeber den Mitarbeitern einen Betriebsparkplatz zur Verfügung stellt? Wenn ja, in welchem Zustand? Danke im voraus!!!

4.87108

Community-Antworten (8)

R
Rollie

19.07.2006 um 16:24 Uhr

Nein, der AG ist nicht verpflichtet, den Mitarbeitern einen Parkplatz zur verfügung zu stellen.

E
Edelweis

19.07.2006 um 16:28 Uhr

Eine Verpflichtung besteht nicht, soweit ich weiß. ABer wenn er einen stellt, muss er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für einen sicheren Zustand sorgen. Ein genaues Urteil etc. dazu kenne ich nicht, ist nur der Tenor der Rechtsauffassung, der sich aus ähnlichen Problematiken ergibt z.B. Schadenersatz des GA bei Diebstahl vom MA-Parkplatz oder bei Beschädigungen etc.

K
Kölner

19.07.2006 um 20:42 Uhr

@Edelweis Bist Du Dir da ganz sicher, dass auf einem Betriebsparkplatz auf dem die StVO gilt, ein gestohlenes Auto vom AG ersetzt werden muss?

F
Fayence

19.07.2006 um 20:56 Uhr

Edelweis,

aufgepasst, die Frage von Kölner ist gemein!

E
Edelweis

20.07.2006 um 11:04 Uhr

Kölner,wahrscheinlich macht das das Wetter. Ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Die aufgefundenen Urteile befassen sich mit Diebstahl, Beschädigungen usw. und stellen dabei klar, dass nur ein sicherer Zustand des Parkplatzes gewährleistet sein muss aber Diebstähle und Beschädigungen n i c h t ersetzt werden. Hoffe, dass es jetzt besser verständlich ist. Im übrigen- wann gilt die StVO? Meines Wissens nur, wnen entsprechende Beschilderung vorhanden ist. @Fayence- Danke für den Tipp- bei Kölner hätte ich sowieso mind. mehrere Fußangeln vermutet. Edelweis

RI
Ramses II

20.07.2006 um 11:46 Uhr

"Im übrigen- wann gilt die StVO? Meines Wissens nur, wnen entsprechende Beschilderung vorhanden ist."

Falsch! Diese Schilder sind im Grunde genommen häufig so sinnvoll wie die "Eltern haften für ihre Kinder" oder "Für die Garderobe wir keine Haftung übernommen" Schilder.

E
Edelweis

20.07.2006 um 12:03 Uhr

Das habe ich inzwischen auch festgestellt. Die Sache ist viel komplizierter und würde wahrscheinlich wieder in ellenlange Antworten ausarten. Fürsorgepflicht für sicheren Zustand des Parkplatzes ist m.E. für den AG allerdings gegeben, wenn schon ein Parkplatz gestellt wird. Ramses, im übrigen darfst DU meine Tippfehler gern korrigieren (wnen..). Ich bin lernfähig nicht nur im Hinblick auf Tippfehler. Edelweis

F
Fayence

20.07.2006 um 12:10 Uhr

Stefan,

"Stellt der Arbeitgeber einen Firmenparkplatz zur Verfügung, so hat er für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen...."

Weiteres siehe: http://www.ra-lotz.de/info/recht/arbeit/arbeit10.htm

Edelweis,

das Thema "StVO + Betriebsgelände" hatten wir schon mal: Siehe 31029. Da bin ich in die Falle getappt. :-)

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