Erstellt am 18.07.2006 um 13:38 Uhr von paula
dass das verhalten der mitarbeiter geregelt wird ist zunächst nicht entscheidend. wie wird denn durch das Qualitätshandbuch die ordnung im betrieb geregelt? werden auch arbeitsabläufe verändert
Erstellt am 20.07.2006 um 11:49 Uhr von Wölfchen
Ist doch eindeutig: alles, was die Fragen der Ordnung des Betriebes und das Verhalten der AN im Betrieb regelt, ist nach § 87 BetrVG nun mal mitbestimmungspflichtig. Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten dürfen nicht einseitig durch Anweisungen geregelt werden.
Würde ich den Chef erst mal freundlich darauf verweisen, sonst hilft nur noch die Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht.
Viel Erfolg
Wölfchen