Mitspracherecht bei Qualitätshandbuch?
Glück Auf ! Unsere Firma hat ein neues Qualitätshandbuch für´s Qualitätsmanagement veröffentlicht. Es ist für alle Mitarbeiter gültig. Hat da der BR nicht ein Mitspracherecht? In diesem Qualitätshandbuch wird ja auch das Verhalten der Mitarbeiter sowie die Ordnung im Betrieb geregelt.
Kann man da noch was retten?
Vielen Dank!
Enne
Community-Antworten (2)
18.07.2006 um 15:38 Uhr
dass das verhalten der mitarbeiter geregelt wird ist zunächst nicht entscheidend. wie wird denn durch das Qualitätshandbuch die ordnung im betrieb geregelt? werden auch arbeitsabläufe verändert
20.07.2006 um 13:49 Uhr
Ist doch eindeutig: alles, was die Fragen der Ordnung des Betriebes und das Verhalten der AN im Betrieb regelt, ist nach § 87 BetrVG nun mal mitbestimmungspflichtig. Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten dürfen nicht einseitig durch Anweisungen geregelt werden. Würde ich den Chef erst mal freundlich darauf verweisen, sonst hilft nur noch die Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht. Viel Erfolg Wölfchen
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