Info des dir. Vorgesetzten über Seminarteilnahme
ich bin neu im Betriebsrat einer kleinen Firma, so wie auch 4 weitere Kollegen. 2 dieser Kollegen hab ich jetzt zum BR1 angemeldet. Ich habe einen der 3 Geschäftsführer informiert und das Personalbüro. Die Schulung beginnt heute. Nun gab es gestern Nachmittag Diskussionen, da die andere Geschäftsführerin und der direkte Vorgesetzte der beiden Teilnehmer scheinbar nichts von der Schulung wussten.
Meine Frage: WER hätte diese beiden Personen informieren müssen ?
Community-Antworten (4)
07.08.2018 um 15:35 Uhr
Der Betriebsratsvorsitzende informiert den Arbeitgeber. Aus meiner Sicht würden die betreffenden Betriebsratsmitglieder ihre direkten Vorgesetzten informieren. Das hängt bissl von den Gepflogenheiten bei euch in der Firma ab. Die Betriebsratsmitglieder müssten ja auch einen Dienstreiseantrag o.ä. stellen, damit sie nicht unentschuldigt fehlen.
Versuche dies mit den Geschäftsführern und den Vorgesetzten zu klären, damit es beim nächsten Mal keine Missverständnisse gibt.
Zum einen haben die Betriebsratsmitglieder ja die Pflicht, sich für BR-Arbeit bei den Vorgesetzten abzumelden. Zum anderen gebietet es die vertrauensvolle Zusammenarbeit, rechtzeitig zu informieren, damit für die Zeit der Seminare die Arbeit entsprechend geplant werden kann.
08.08.2018 um 09:44 Uhr
Wo liegt das Problem die beiden GF und den direkten Vorgesetzten mit ins cc zunehmen?
08.08.2018 um 10:27 Uhr
Ich hoffe doch sehr, ihr habt einen Beschluss gefasst und du hast sie nicht einfach nur angemeldet....
Also wir schreiben nach der Sitzung die Beschlussfassung für jede einzelne WB separat. Diese geht direkt an den Geschäftsführer. Die einzelnen BRM geben dann ihre Abwesenheit an den direkten Abteilungsleiter weiter. Gab noch nie Probleme.
08.08.2018 um 11:31 Uhr
sofern z.B. in einer GO des BR nicht geregelt wird, daß diese Aufgabe ein bestimmtes BRM übernimmt, würde ich hier die BRM selbst in der Pflicht sehen. Der BRV kann das natürlich auch machen, aber es ist nicht grundsätzlich seine Aufgabe und es wäre daher nur eine "nette Geste".
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