W.A.F. LogoSeminare

Teilweise Teilnahme an BR Sitzung

A
Akni10
Aug 2018 bearbeitet

Kann das Gremium beschließen dass eine stundenweise Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen ist ? An einem Sitzungstag findet parallel eine Verhandlungsrunde des KBR statt , zu der ein Mitglied für 4 Stunden eingeladen ist, am restlichen Arbeitstag müsste der BR ansonsten arbeiten

39304

Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

06.08.2018 um 18:40 Uhr

Was sollte dieser Blödsinn. Der Kollege nimmt an der Sitzung teil, meldet sich dann zum KBR ab. Er ist dann verhindert und ein Ersatzmitglied kommt.

N
nicoline

06.08.2018 um 18:47 Uhr

Er ist dann verhindert und ein Ersatzmitglied kommt....... und zwar für die Dauer der KBR Sitzung. Nach der KBR Sitzung nimmt er dann an eurer Sitzung teil oder geht zur Arbeit.

P
Pjöööng

06.08.2018 um 18:49 Uhr

Naja, "Blödsinn" würde ich das nicht nennen... Allerdings rechtlich so nicht machbar.

Es ist dem Ablauf einer Sitzung nicht zuträglich wenn die Teilnehmer während der Sitzung wechseln. Dies kann unter Umständen sogar zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen (weil eines der am Beschluss beteiligten BRM bei der Besprechung des TOP nicht anwesend war).

Die Lösung ist aber nicht der in der Frage skizzierte Weg, sonden die Entflechtung von BR / GBR / KBR Terminen.

C
celestro

07.08.2018 um 11:32 Uhr

"Kann das Gremium beschließen dass eine stundenweise Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen ist ?"

Ganz dickes NEIN !

Ihre Antwort