Erstellt am 17.07.2006 um 09:18 Uhr von paula
es könnte ein mitbestimmungsrecht aus § 87 I Nr. 12 BetrVG bestehen. beim betrieblichen Vorschlagswesen ist es nicht erforderlich, dass der AG Preise auslobt. daher vielleicht ein Ansatzpunkt für euch.
evtl. (kommt auf die Fragen an) könnte es sich auch um ein personalfragebogen gem. 94 BetrVG handeln.
Erstellt am 17.07.2006 um 09:30 Uhr von Fayence
Wette,
wie hat denn Euer AG auf Eure Sammelaktion reagiert?
Erstellt am 17.07.2006 um 14:13 Uhr von edelweis
@wette- nach meiner MEinung ergibt sich auf jeden Fall ein Mitbestimmungsrecht des BR, da 1) keine anonyme Befragung(Pers.-Nr.u.Name) und 2) der Arbeitsschutz zu den Aufgaben des BR gehört. Zu 2) gibt es auch ein älteres Urteil des BAG (1 ABR 28/97). Eure Aktion mit dem EInsammeln gefällt mir, ich würde auch gern wissen, was der AG dazu sagt.
Gruß
Edelweis
Erstellt am 17.07.2006 um 19:12 Uhr von Fayence
edelweis,
zu 2 möchte ich Dir ein klein wenig widersprechen!
Arbeitsschutz dürfte doch in erster Linie eine Verpflichtung des Arbeitgebers darstellen.
Erstellt am 18.07.2006 um 17:51 Uhr von Der Wolf
Hi, ich bin der Böse der die Blätter eingesammelt hat. AG war ziemlich geplettet, da unser vorheriger BR
sehr inaktiv und AG- freundlich war. Bis jetzt aber alles ruhig und keine weitere Reaktion!
Der Wolf
Erstellt am 18.07.2006 um 18:10 Uhr von Fayence
Ach so,
dann hatten die Blätter also den Arbeitstitel "Rotkäppchen"!