Umfrage von der Betriebsleitung. Mitbestimmung? Datenschutz?
Hi habe ein Problem, jeder AN hat ein Rundschreiben von der Betriebsleitung bekommen. Er soll doch bitte 5 Schwerpunkte bzw. Anregungen schriftlich auf ein Blatt formulieren (Arbeitsschutz). Da auf dem Blatt sein Name und Pers.Nr: steht, fanden wir das von BR nicht korrekt. haben die Blätter aller AN eingesammelt, Punkt 1: Rückschlüsse auf Rechtschreibung/Grammatik, Punkt2: keine Absprache mit BR. Wir vom BR vermuten dass es sich um eine Schriftprobe handelt da auf unseren Toiletten Schmiererei über die BL stand . Haben wir richtig gehandelt, sind erst neu im Amt, kann wer uns helfen mit §, danke schon im voraus.
Community-Antworten (6)
17.07.2006 um 11:18 Uhr
es könnte ein mitbestimmungsrecht aus § 87 I Nr. 12 BetrVG bestehen. beim betrieblichen Vorschlagswesen ist es nicht erforderlich, dass der AG Preise auslobt. daher vielleicht ein Ansatzpunkt für euch.
evtl. (kommt auf die Fragen an) könnte es sich auch um ein personalfragebogen gem. 94 BetrVG handeln.
17.07.2006 um 11:30 Uhr
Wette,
wie hat denn Euer AG auf Eure Sammelaktion reagiert?
17.07.2006 um 16:13 Uhr
@wette- nach meiner MEinung ergibt sich auf jeden Fall ein Mitbestimmungsrecht des BR, da 1) keine anonyme Befragung(Pers.-Nr.u.Name) und 2) der Arbeitsschutz zu den Aufgaben des BR gehört. Zu 2) gibt es auch ein älteres Urteil des BAG (1 ABR 28/97). Eure Aktion mit dem EInsammeln gefällt mir, ich würde auch gern wissen, was der AG dazu sagt. Gruß Edelweis
17.07.2006 um 21:12 Uhr
edelweis,
zu 2 möchte ich Dir ein klein wenig widersprechen!
Arbeitsschutz dürfte doch in erster Linie eine Verpflichtung des Arbeitgebers darstellen.
18.07.2006 um 19:51 Uhr
Hi, ich bin der Böse der die Blätter eingesammelt hat. AG war ziemlich geplettet, da unser vorheriger BR
sehr inaktiv und AG- freundlich war. Bis jetzt aber alles ruhig und keine weitere Reaktion!
Der Wolf
18.07.2006 um 20:10 Uhr
Ach so,
dann hatten die Blätter also den Arbeitstitel "Rotkäppchen"!
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