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Personalabbau bei gleichzeitigem Einsatz von Zeitarbeitsfirmen. Wie können wir uns dagegen wehren?

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Antonia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein recht frisches BR Gremium und sind im Moment ein wenig hilflos. In unserem Betrieb werden durch Zusammenschluss verschiedener NL ganze Abteilungen wegfallen. Einige Kollegen wurden bereits in den neuen Betrieb übenommen, andere nicht. Für die verbleibenen Kollegen erarbeiten wir z.Z. einen Sozialplan, da diese keine Möglicheit haben unterzukommen. In anderen Abteilungen die von der Zusammenlegung (noch) nicht betroffen sind werden Leute aus Zeitarbeitsfirmen eingestellt. Das haben wir durch Zufall erfahren. (Haben wir heir nicht auch Mitspracherecht??) Wir sind der Meinung das hier erst einmal die Kollegen genommen werden sollten, (Eignung vorraus gesetzt) die sonst auf der Strasse stehen, aber die PA lehnt das ab, mit der Begründung, das es hier dann nur befristete Verträge von 3 Monaten gäbe und so den Kollegen auch nicht geholfen wird, da sie dann auch wieder vom Verlust bedroht sind, ohne in Anspruch des SP zu kommen. Wie können wir uns dagegen wehren?

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Community-Antworten (7)

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Fayence

14.07.2006 um 22:43 Uhr

Antonia,

als BR alleine dürftet Ihr mit dieser Thematik überfordert sein! Habt Ihr anwaltliche Unterstützung? Habt Ihr einen Interessenausgleich in Angriff genommen?

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antonia

14.07.2006 um 23:16 Uhr

Fayence, ja haben wir, sind noch dran, die Verhandlungenwurden verschoben, da keine Einigung und jetzt Urlaubszeit ist, und unser Anwalt z.Z. in Urlaub, deshalb habe ich hier geschrieben. Ich nur das Gefühl das sich jetzt alles überschlägt und wir nicht richtig reagieren.

Grüße Antonia

F
Fayence

14.07.2006 um 23:28 Uhr

Habt Ihr denn mit den Niederlassungen einen gemeinsamen Betrieb gebildet? Und könnten denn AN, deren Stelle wegfallen soll, in diesen Abteilungen anstelle der Zeit-AN eingesetzt werden?

Spontan fällt mir dazu nämlich das Stichwort "Austauschkündigungen" ein. Ob berechtigt, kann ich nicht beurteilen, in dieser Richtung solltet Ihr aber vielleicht einmal nachhaken.

Davon abgesehen, ist der BR vor jeder Einstellung zu hören!

A
antonia

15.07.2006 um 00:10 Uhr

nein, der Mutterbetrieb holt alles unter einem Dach. Somit hat dort der BR das Mitspracherecht bei der Stellenbesetzung und hat erstmal für die eigenen Leute gesorgt, das die alle dort unterkommen..., daher kommen von unseren Leuten nur sehr wenige dort unter. unsere restl. Leute der betroffenen Abtl. stehen dann draußen. Also haben wir auch bei der Besetzung durch Zeitarbeit ein Mitspracherecht? Werde mich mal über Austauschkündigen schlau machen, aber ich glaube das trifft auf uns nicht zu.

H
Heini

15.07.2006 um 00:18 Uhr

Die umfangreichen Möglichkeiten eines Betriebsrat bei dem Einsatz von Leiharbeitnehmern erfährst Du hier:

http://www.betriebsrat-aktiv.de/upload/vortrag_iii_2_b.pdf

F
Fayence

15.07.2006 um 02:11 Uhr

Antonia,

habe Deinen ersten Beitrag jetzt noch einmal gelesen. Als merkwürdig empfinde ich die Argumentation Eurer GL, dass AN nicht mehr in den "Genuss" des SP kommen würden, wenn sie anstelle der Leiharbeitnehmer noch für 3 Monate im Betrieb eingesetzt würden. Hängt doch im wesentlichen von der Ausgestaltung bzw. Laufzeit des Sozialplans ab.

Habe das dumme Gefühl, dass man versucht, Euch über den Tisch zu ziehen! Wie lange ist Euer Anwalt denn noch in Urlaub? Da würde ich nicht allzu lange warten, bis der wieder zurück ist. Es sei denn, der AG hält solange still.

A
antonia

15.07.2006 um 19:10 Uhr

Fayence,

Da scheint mich mein Gefühl doch richtig zu sein. noch eine Woche, ich werde versuchen schnellstens eine Vertretung zu finden. Erst einmal vielen Dank für Deine Hilfe. Gruß Antonia

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