W.A.F. LogoSeminare

Rundschreiben des Betriebsrates

E
Eisfee
Aug 2018 bearbeitet

Darf der Betriebsrat in dem Fall der brv, ohne Abstimmung mit dem Gremium ein Rundschreiben rausschicken.

596019

Community-Antworten (19)

K
kratzbürste

04.08.2018 um 13:35 Uhr

Der BRV vertritt den BR im Rahmen seiner Beschlüsse

E
Eisfee

04.08.2018 um 13:44 Uhr

Das weiß ich auch. Es gab keinen Beschluss, vorab Info oder sonstiges.

E
Eisfee

04.08.2018 um 13:55 Uhr

Es ärgert mich auch, hatte einen Antrag vor 3 Wochen gestellt. Das die Mitarbeiter Genau über das Thema in dem es in diesen Rundschreiben ging informiert werden. Es wurde vertagt auf nächste Woche. Die Informationen in dem Rundschreiben sind nicht mal hilfreich für die Mitarbeiter.

B
BRHamburg

04.08.2018 um 15:42 Uhr

Es kommt drauf an was in dem Rundschreiben für Informationen mitgeteilt werden.

E
Eisfee

04.08.2018 um 16:38 Uhr

Es geht um Sonderzahlungen, diese sind tariflich gesichert, aber er wollte die nicht mehr zahlen. Jetzt will er verhandeln über die Modalitäten. Da ich die e-Mail nicht lesen kann, befürchte ich der Brv hat sich mit dem Schreiben an die Mitarbeiter zu weit aus dem Fenster gelehnt. Macht Hoffnungen den Mitarbeitern und wenn’s nicht klappt mit Verhandlungen stehen wir alle blöd da.

U
UPK

04.08.2018 um 17:33 Uhr

"Es geht um Sonderzahlungen, diese sind tariflich gesichert"

Da seid ihr aber die komplett falschen Ansprechpartner nach§ 77 Abs. 3 BetrVG, wenn das nicht grade im Tarifvertrag steht.

E
Eisfee

04.08.2018 um 17:36 Uhr

Laut Tarifvertrag soll sich falls vorhanden Betriebsrat um den Zeitpunkt der Zahlungen kümmern mit einer BV.

U
UPK

04.08.2018 um 17:54 Uhr

Wenn im Tarifvertrag nur der Zeitpungt aber nicht die Höhe angegeben ist seid ihr raus nach § 77 Abs. 3 BetrVG.

E
Eisfee

04.08.2018 um 18:02 Uhr

Das weiß ich auch. Mir geht’s drum ob man ohne Beschluss und Absprache mit der Gewerkschaft sowas einfach mal als Rundschreiben rausgehen darf.

U
UPK

04.08.2018 um 18:04 Uhr

Derartiges darf man mit sicherheit nicht ohne Beschluss machen.

B
basilica

04.08.2018 um 19:52 Uhr

"Derartiges darf man mit sicherheit nicht ohne Beschluss machen."

Wenn der BRV in seinem Schreiben hinreichend deutlich macht, daß er da seine Privatmeinung und nicht die des Gremiums kundtut, dann darf er schreiben was er will (solange keine geschützten Daten ausgeplaudert werden). Er darf auch schreiben, daß er dieses oder jenes Thema als BRV auf die Tagesordnung des BR setzen wird. Er darf auch seine Vorstellungen zu diesen Themen erklären. Auch die Vorstellungen des AG, wenn die bekannt sind. Die Ansichten des BR als Gremium kann er aber nur schildern, wenn es diese Ansichten gibt, sie also per Beschluß festgelegt sind, und wenn sie nicht vom BR als geheimhaltungsbedürftig klassifiziert worden sind.

U
UPK

04.08.2018 um 20:29 Uhr

Hatte das aber auch so verstanden das es als BRV unterschrieben die runde macht. Wenn privat geht das natürlich unter bestimmten voraussetzungen.

E
Eisfee

04.08.2018 um 21:24 Uhr

Nein es ist eine offizielle Information des Betriebsrat

U
UPK

04.08.2018 um 21:43 Uhr

Dann besteht redebedarf mit eurem BRV und zwar dringent.

B
basilica

04.08.2018 um 22:57 Uhr

Man kann ein paar Zuständigkeiten des BRV auch in der Geschäftsordnung regeln. In gewissem Rahmen gehört das Verteilen von BR-Infos zu den sogenannten laufenden Geschäften, die dem BRV übertragen werden können. Was sagt Eure GO?

Du solltest Dir die fragliche E-Mail auch mal zeigen lassen. Daß Du als BR-Mitglied die nicht lesen kannst, das geht nicht. § 34 Abs 3 BetrVG.

Wenn dem Inhalt tatsächlich ein Beschluß hätte zugrunde liegen müssen, habt Ihr die Wahl: Ihr könnt die Mail dann nachträglich per Beschluß absegnen oder Euren BRV hängen lassen.

E
Eisfee

04.08.2018 um 23:22 Uhr

Der Betriebsauschuss darf Info nur vorbereiten laut go mehr steht zu br-Informationen nicht drin. Werde mir Montag die e-Mail zeigen lassen. Die Information ist raus eine Berichtigung würde nur Zu Unruhe bei den Mitarbeitern führen. Der brv hat laut Go auch keine Sonderrechte. Ich versteh die Aktion einfach nicht. Zumal alles was der gf. sagt oder schreibt, aus Erfahrung der letzten Monate nur mit Vorsicht zu behandeln ist.

B
BRHamburg

05.08.2018 um 09:08 Uhr

Also fassen wir mal zusammen: Es gibt eine E-Mail an die Mitarbeiter des Betriebes, die du vom Inhalt aber überhaupt nicht Kennst. Aber der Inhalt ist trotzdem dazu geeignet um bei den Mitarbeitern irgendwie Hoffnungen zu wecken in Bezug auf eine tarifliche Zahlung, auf die zumindest die Gewerkschaftsmitglieder einen Rechtsanspruch haben. Euer Arbeitgeber möchte diese Zahlung aber erst nach den durch Öffnungsklausel zulässigen Verhandlungen zahlen. Habe ich das bis hier richtig verstanden? Wenn ja verstehe ich ganz ehrlich die Aufregung nicht. Gut du bist nicht gefragt worden Na und? Auch du bist nur ein BR Mitglied und nicht die moralische Instanz. Und ob sich Mitarbeiter irgend welche Hoffnungen machen beeinflusst der BR auch nur in geringem Umfang. Mir hat eine Psychologin auf einem Seminar Mal gesagt : Die Erwartungen der Anderen sind immer die Erwartungen der Anderen! Wir können nur prüfen ob wir unsere Ziele erreicht haben und welche Kompromisse wir machen mussten. Den das bedeutet Verhandlungen führen. Also mach dir keine Gedanken über Dinge die du überhaupt nicht Kennst.

U
UPK

05.08.2018 um 09:46 Uhr

"Nein es ist eine offizielle Information des Betriebsrat" Er hat das als Betriebsratsmeinung weitergegeben und das ist sie nun mal nicht, da dieses nicht beschlossen wurde. Noch nicht mal besprochen innerhalb des Gremiums das sollte es wohl gerade bei dingen die den § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG betreffen. Selbst wenn dein Konstrukt hinkommt und nur die Zeitliche Lage über die Öffnungsklausel verhandelt werden soll muss es über einen Beschluss des BR gemacht werden und auch vorab Info`s in den Hoffnungen geweckt werden müssen im Gremium besprochen werden. Habe es aber eher so verstanden das der AG nicht oder weniger zahlen möchte und über die höhe verhandeln möchte und nicht die zeitliche Lage.

Als BRV hat er die Meinung des Gremiums weiter zu geben und wenn diese zu einem Thema noch keine gebildet hat darf er seine persönliche Meinung nicht als diejenige des Gremiums kundtun. Als Privatperson, wie schon oben geschrieben, geht das natürlich aber auch da muss er sehr aufpassen, dass es nicht als Meinung des Gremiums aufgefasst werden kann.

"Gut du bist nicht gefragt worden Na und?" Halte ich für einen sehr sehr schlechten Stil , reden sollte man immer auch außerhalb der normalen Sitzungen. Auch das wird man dir in den von dir angesprochenen Seminar gesagt haben.

E
Eisfee

05.08.2018 um 12:26 Uhr

Upk genau das ist mein Problem, laut TV hat er diesen Monat zuzahlen. Deshalb wundert mich was der ag da noch verhandeln will. Brhamburg Den Inhalt des Rundschreibens kenn ich, das wird Bei uns noch ganz analog verteilt. Nur die E-Mail des gf ans brbüro kenn ich nicht und auch viele andere brm nicht. Ist ja nicht nur eine Info über eine veränderte Telefonnummer, da wärs mit ziemlich egal ob wir eine Info beschlossen hätten.

Ihre Antwort