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Wie werden Halbtagskräfte gewertet - wenn es um die Anzahl der Betriebsräte in einer Firma geht?

C
chico
Nov 2016 bearbeitet

Wie werden halbtagsbeschäftigte gezählt, wenn es um die Anzahl der Betriebsräte in einer Firma geht ?

8.770013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

06.07.2007 um 18:22 Uhr

@chico Ganz und als eine Person, ein AN, Kollege, Wählender, Abstimmender...

C
chico

06.07.2007 um 20:57 Uhr

danke kölner ! wo kann ich das eventuell nachlesen?

gruß chico

K
Kölner

06.07.2007 um 20:59 Uhr

@chico § 9 BetrVG

P
Peanuts

06.07.2007 um 23:30 Uhr

§ 5 BetrVG

D
Dummi

06.07.2007 um 23:39 Uhr

Das Teilzeitbeschäftigte AN sind .... Es ging um die Anzahl der BRM....

P
Peanuts

07.07.2007 um 00:01 Uhr

Wie werden halbtagsbeschäftigte gezählt

Ganz und als eine Person, ein AN, Kollege, Wählender, Abstimmender...

wo kann ich das eventuell nachlesen?

§ 9 BetrVG ???

§ 5 BetrVG

Ich erhöhe noch um den § 7 BetrVG

Alles klar Schlaui?

S
Schlaui

07.07.2007 um 00:12 Uhr

Warum so gereizt?

L
Lotte

07.07.2007 um 00:29 Uhr

peanuts, es geht nicht darum, ob TZ AN wirklich wahlberechtigt und AN sind. Es geht um die Anzahl der BR!

P
Peanuts

07.07.2007 um 00:35 Uhr

es geht nicht darum, ob TZ AN wirklich wahlberechtigt und AN sind. Es geht um die Anzahl der BR!

Richtig! Darum war die Antwort auf die 2. Frage ja auch der §9 ....

L
Lotte

07.07.2007 um 00:44 Uhr

worüber Du Dich mockiert hast

Aber zur Versöhnung: Unter Deinem § 5, BetrVG findet man im Däubler unter RN 33: "Teilzeitbeschäftigte sind im Rahmen derjenigen Vorschriften, die auf bestimmte Zahlengrenzen abstellen (z. B. auch bei § 38), genauso zu berücksichtigen wie Vollzeit-AN. Eine Umrechnung der Anzahl teilzeitbeschäftigter AN in eine entsprechende (niedrigere) Anzahl von Vollzeitarbeitskräften ist daher unzulässig..."

PS: Du hast Dich nicht mockiert, sondern es wirkte nur so, schon kapiert

P
Peanuts

07.07.2007 um 00:50 Uhr

Ich habe mich nicht mokiert, nur den §9 moniert!

D
Dudde

07.07.2007 um 14:46 Uhr

@all

Mal was zum Nachdenken.....;-)

Man kann doch nicht ein Unternehmen mit "sagen wir mal 10000 Vollzeitbeschäftigte in Bezug auf Freistellungen" mit einem Unternehmen von 10000 Teilzeitkräften vergleichen (Umsatz ect.).

Letzterer wird seinen Laden dann bald Dichtmachen können, das kann doch nicht richtig sein, auch wenn der Gesetzgeber etwas anderes sagt.

Was meint Ihr wen der dann Entlassen wird, um die Kosten der freigestellten BR's wieder reinzuholen? usw. usw.

Dudde

A
amazing

07.07.2007 um 19:40 Uhr

@ Dudde

diese Gedankengänge erinnern mich an gewisse AG's oder überbezahlten Möchtegernmanager - die statt ihre Hausaufgaben zu machen - sich lieber Gedanken machen, wie man Savings einfährt um den Bonus am Endes des Jahres mal wieder auf Kosten der MA einzustreichen...

Naja - ok - Controller haben auch solche Spleens... ;-)

Amazing

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