Wie werden Halbtagskräfte gewertet - wenn es um die Anzahl der Betriebsräte in einer Firma geht?
Wie werden halbtagsbeschäftigte gezählt, wenn es um die Anzahl der Betriebsräte in einer Firma geht ?
Community-Antworten (13)
06.07.2007 um 18:22 Uhr
@chico Ganz und als eine Person, ein AN, Kollege, Wählender, Abstimmender...
06.07.2007 um 20:57 Uhr
danke kölner ! wo kann ich das eventuell nachlesen?
gruß chico
06.07.2007 um 20:59 Uhr
@chico § 9 BetrVG
06.07.2007 um 23:30 Uhr
§ 5 BetrVG
06.07.2007 um 23:39 Uhr
Das Teilzeitbeschäftigte AN sind .... Es ging um die Anzahl der BRM....
07.07.2007 um 00:01 Uhr
Wie werden halbtagsbeschäftigte gezählt
Ganz und als eine Person, ein AN, Kollege, Wählender, Abstimmender...
wo kann ich das eventuell nachlesen?
§ 9 BetrVG ???
§ 5 BetrVG
Ich erhöhe noch um den § 7 BetrVG
Alles klar Schlaui?
07.07.2007 um 00:12 Uhr
Warum so gereizt?
07.07.2007 um 00:29 Uhr
peanuts, es geht nicht darum, ob TZ AN wirklich wahlberechtigt und AN sind. Es geht um die Anzahl der BR!
07.07.2007 um 00:35 Uhr
es geht nicht darum, ob TZ AN wirklich wahlberechtigt und AN sind. Es geht um die Anzahl der BR!
Richtig! Darum war die Antwort auf die 2. Frage ja auch der §9 ....
07.07.2007 um 00:44 Uhr
worüber Du Dich mockiert hast
Aber zur Versöhnung: Unter Deinem § 5, BetrVG findet man im Däubler unter RN 33: "Teilzeitbeschäftigte sind im Rahmen derjenigen Vorschriften, die auf bestimmte Zahlengrenzen abstellen (z. B. auch bei § 38), genauso zu berücksichtigen wie Vollzeit-AN. Eine Umrechnung der Anzahl teilzeitbeschäftigter AN in eine entsprechende (niedrigere) Anzahl von Vollzeitarbeitskräften ist daher unzulässig..."
PS: Du hast Dich nicht mockiert, sondern es wirkte nur so, schon kapiert
07.07.2007 um 00:50 Uhr
Ich habe mich nicht mokiert, nur den §9 moniert!
07.07.2007 um 14:46 Uhr
@all
Mal was zum Nachdenken.....;-)
Man kann doch nicht ein Unternehmen mit "sagen wir mal 10000 Vollzeitbeschäftigte in Bezug auf Freistellungen" mit einem Unternehmen von 10000 Teilzeitkräften vergleichen (Umsatz ect.).
Letzterer wird seinen Laden dann bald Dichtmachen können, das kann doch nicht richtig sein, auch wenn der Gesetzgeber etwas anderes sagt.
Was meint Ihr wen der dann Entlassen wird, um die Kosten der freigestellten BR's wieder reinzuholen? usw. usw.
Dudde
07.07.2007 um 19:40 Uhr
@ Dudde
diese Gedankengänge erinnern mich an gewisse AG's oder überbezahlten Möchtegernmanager - die statt ihre Hausaufgaben zu machen - sich lieber Gedanken machen, wie man Savings einfährt um den Bonus am Endes des Jahres mal wieder auf Kosten der MA einzustreichen...
Naja - ok - Controller haben auch solche Spleens... ;-)
Amazing
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