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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtsniederlegung - kann der Schwerbehindertenvertreter während der laufenden Amtszeit sein Amt niederlegen?

L
lexus
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Schwerbehindertenvertreter während der laufenden Amtszeit sein Amt niederlegen bzw. auf seinen Stellvertreter übertragen und dann selbst Stellvertreter werden?

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Community-Antworten (3)

K
katarin

13.07.2006 um 16:48 Uhr

Hallo lexus,

wir haben das nach etwa einem Jahr Amtszeit so gemacht, dass wir in einer Schwbh.-Versammlung unser Vorhaben erklärten und nach Einverständnis den jeweils zuständigen Stellen (Personalabteilung, Integrationsamt, "Versorgungsamt" etc.) eine entsprechende Mitteilung zukommen ließen. Es hat nirgends irgendwelche Beanstandungen gegeben und wurde 1:1 übernommen.

Gruß Katarin

O
otto

14.07.2006 um 02:00 Uhr

Guten Abend lexus, Katarin hat das schön erklärt: Alle Beteiligten haben dem Ämtertausch zugestimmt und dann war die gesamte Sache optimal erledigt. Sie müssen aber berücksichtigen: Formal rechtlich ist das nicht möglich, wenn auch nur einer der Beteiligten widerspricht. Wenn der Schwerbehindertenvertreter sein Amt niederlegt, ist er "draußen". Ein "Ämtertausch" dieser Art ist auch demokratiepolitisch fragwürdig. Gruß otto

B
BVP-Trier

26.08.2006 um 20:26 Uhr

Ein Ämtertausch ist NICHT möglich; es sei denn die Vertrauensperson wurde als Stellvertreter gewählt - Sinn der getrennten Wahlgängen von Vertrauenspers. und Stellvertretung wäre ansonsten ad absurdum gestellt.

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