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Amtsniederlegung - was ist zu beachten?

B
Bruno
Jan 2018 bearbeitet

hallo ich habe eine kurze frage

ich wurde vor drei monaten in denn betriebsrat gewählt und wahr zudiesem zeitpunkt versandleiter nun wurde ich befördert und kann mein amt nicht mehr ausüben da ich jetzt mit der gl zusammen arbeite und ich finde das es sich nicht vereinbahren lässt da ich jetzt zwischen den stühlen sitze nun meine frage kann ich mein amt einfach so niederlegen

danke schon mal jetzt für die antworten

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Community-Antworten (1)

P
pit47

13.07.2006 um 10:42 Uhr

Hallo bruno, die Niederlegung des BR-Amtes ist nach § 24 BetrVG ohne Angabe von Gründen möglich. Sie erfolgt durch eine Willenserklärung gegenüber dem BR während einer Sitzung oder gegenüber dem BRVorsitzenden oder bei dessen Verhinderung seinem Vertreter.

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