Amtsniederlegung - was ist zu beachten?
hallo ich habe eine kurze frage
ich wurde vor drei monaten in denn betriebsrat gewählt und wahr zudiesem zeitpunkt versandleiter nun wurde ich befördert und kann mein amt nicht mehr ausüben da ich jetzt mit der gl zusammen arbeite und ich finde das es sich nicht vereinbahren lässt da ich jetzt zwischen den stühlen sitze nun meine frage kann ich mein amt einfach so niederlegen
danke schon mal jetzt für die antworten
Community-Antworten (1)
13.07.2006 um 10:42 Uhr
Hallo bruno, die Niederlegung des BR-Amtes ist nach § 24 BetrVG ohne Angabe von Gründen möglich. Sie erfolgt durch eine Willenserklärung gegenüber dem BR während einer Sitzung oder gegenüber dem BRVorsitzenden oder bei dessen Verhinderung seinem Vertreter.
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