Verspätete Betriebsratswahl problemlos möglich?!
Hallo, es gibt einen Betriebsrat, wir sind ein kleiner Betrieb mit nur fünf Angestellten. Wir haben die üblichen Fristen für die Durchführung der Wahl verpaßt. Meine Frage: Kann man auch jetzt noch eine Betriebsratswahl durchführen und welches Wahlverfahren ist das passende?
Gruß, Pavlovic
Community-Antworten (9)
12.07.2006 um 20:05 Uhr
"es gibt einen Betriebsrat"
oder vermutlich auch nicht mehr.
12.07.2006 um 21:15 Uhr
Pavlovic, wann habt Ihr denn Euren Betriebsrat gewählt?
12.07.2006 um 21:17 Uhr
Als AG würde ich nochmals gemäß § 1 BetrVG nachzählen!
12.07.2006 um 22:48 Uhr
Hallo,
die Wahl war in 2001. Ob wir wieder genügend Angestellte für einen Betriebsrat haben, zähle ich jetzt natürlich ab. Möchte aber erstmal wissen, nach welchem Verfahren ich wählen kann. Nach dem vereinfachten zweistufigen oder nicht.
Ist der bisherige Betriebsrat automatisch außer Funktion wenn die Wahl nicht rechtzeitig innerhalb der Frist erfolgt ist?!
Dann könnte ich nach dem vereinfachten zweistufigen Verfahren wählen lassen.
Gruß, Pavlovic
12.07.2006 um 23:39 Uhr
Freedom666,
der alte BR ist seit dem 31.05.06 nicht mehr im Amt.
Von daher ist nur das zweistufige Verfahren korrekt.
Wenn allerdings Euer AG bisher nicht moniert hat dass der alte BR noch sein Amt ausübt und auch ansonsten das Verhältnis zwischen AG und BR ok ist, dann könnte man "Augen zu und durch" einfach nach dem einstufigen Verfahren wählen (Wo kein Kläger...), lauft dabei aber Gefahr dass jemand erfolgreich die Wahl anficht.
12.07.2006 um 23:56 Uhr
Und noch einfacher könnten die Augenlider runter geklappt werden, wenn dieser BR schon im Januar 2001 gewählt worden wäre...
13.07.2006 um 00:00 Uhr
@Fayence Wieso? Wenn er nach dem 31.05.01 gewählt wäre bis zum 31.05.06 doch alles im Lot gewesen!
13.07.2006 um 01:10 Uhr
28.02.01 !
14.07.2006 um 00:06 Uhr
"28.02.01 !"
Da klappe ich die Augen natürlich auch noch zu!
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