Erstellt am 12.07.2006 um 18:05 Uhr von Rollie
"es gibt einen Betriebsrat"
oder vermutlich auch nicht mehr.
Erstellt am 12.07.2006 um 19:15 Uhr von Fayence
Pavlovic,
wann habt Ihr denn Euren Betriebsrat gewählt?
Erstellt am 12.07.2006 um 19:17 Uhr von Kölner
Als AG würde ich nochmals gemäß § 1 BetrVG nachzählen!
Erstellt am 12.07.2006 um 20:48 Uhr von Freedom666
Hallo,
die Wahl war in 2001.
Ob wir wieder genügend Angestellte für einen Betriebsrat haben, zähle ich jetzt natürlich ab. Möchte aber erstmal wissen, nach welchem Verfahren ich wählen kann. Nach dem vereinfachten zweistufigen oder nicht.
Ist der bisherige Betriebsrat automatisch außer Funktion wenn die Wahl nicht rechtzeitig innerhalb der Frist erfolgt ist?!
Dann könnte ich nach dem vereinfachten zweistufigen Verfahren wählen lassen.
Gruß, Pavlovic
Erstellt am 12.07.2006 um 21:39 Uhr von Ramses II
Freedom666,
der alte BR ist seit dem 31.05.06 nicht mehr im Amt.
Von daher ist nur das zweistufige Verfahren korrekt.
Wenn allerdings Euer AG bisher nicht moniert hat dass der alte BR noch sein Amt ausübt und auch ansonsten das Verhältnis zwischen AG und BR ok ist, dann könnte man "Augen zu und durch" einfach nach dem einstufigen Verfahren wählen (Wo kein Kläger...), lauft dabei aber Gefahr dass jemand erfolgreich die Wahl anficht.
Erstellt am 12.07.2006 um 21:56 Uhr von Fayence
Und noch einfacher könnten die Augenlider runter geklappt werden, wenn dieser BR schon im Januar 2001 gewählt worden wäre...
Erstellt am 12.07.2006 um 22:00 Uhr von Kölner
@Fayence
Wieso?
Wenn er nach dem 31.05.01 gewählt wäre bis zum 31.05.06 doch alles im Lot gewesen!
Erstellt am 12.07.2006 um 23:10 Uhr von Ramses II
Erstellt am 13.07.2006 um 22:06 Uhr von Fayence
"28.02.01 !"
Da klappe ich die Augen natürlich auch noch zu!