Erstellt am 30.05.2006 um 19:52 Uhr von Caldor
Meiner Meinung Ja. Nur seit Ihr in dieser Zeit in der ihr die wahl durchführt ohne BR, wenn dessen Amtszeit während dessen oder schon abgelaufen ist.
Dazu steht aber im BetrVG unter Wahl bzw. Durchführung der Wahl etwas.
Erstellt am 30.05.2006 um 20:02 Uhr von Fayence
@ penntüte
Nur zu Deinem Verständnis!! Euer Betrieb steht spätestens ab 1.6.06, also übermorgen, ohne Betriebsrat da, wenn der letzte BR VOR dem 1.3.05 gewählt wurde.
Zwecks Wahleinleitung kommt für Euch dann nur der § 17 BetrVG in Betracht!