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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlen verpennt. Kann man jetzt noch eine Wahl durchführen?

P
penntüte
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben es tatsächlich geschafft, die diesjährige Betriebsratswahl noch nicht durchgeführt zu haben. Im Klartext: Wir haben sie schlichtweg verpennt. Ist es problemlos möglich, die Wahlen zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr nachzuholen?

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Community-Antworten (2)

C
Caldor

30.05.2006 um 21:52 Uhr

Meiner Meinung Ja. Nur seit Ihr in dieser Zeit in der ihr die wahl durchführt ohne BR, wenn dessen Amtszeit während dessen oder schon abgelaufen ist. Dazu steht aber im BetrVG unter Wahl bzw. Durchführung der Wahl etwas.

F
Fayence

30.05.2006 um 22:02 Uhr

@ penntüte

Nur zu Deinem Verständnis!! Euer Betrieb steht spätestens ab 1.6.06, also übermorgen, ohne Betriebsrat da, wenn der letzte BR VOR dem 1.3.05 gewählt wurde.

Zwecks Wahleinleitung kommt für Euch dann nur der § 17 BetrVG in Betracht!

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