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Teilzeitarbeit - Erörterungsvorgespräch und anschließendes anderes Vereinbarungsschreiben?

S
Sprotte212
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wer weiß bescheid? eine kollegin hat teilzeit beantragt und wunschtag für den dienstfreien tag (mittwoch) angegeben. im anschließenden erörterungsgespräch wurde auch dieser wunschfreie dienstfreie tag (mittwoch) vereinbart mit dem hinweis, daß die kollegin sich einverstanden erklärt, bei urlaub einer anderen bestimmten kollegin an diesem mittwoch - zu arbeiten und zb. statt dessen auf einem donnerstag dann frei zu nehmen (geht nur um urlaub oder längerer krankheit wg angeblicher besetzungsprobleme) nun kommt das Bestätigungsschreiben der Personalabteilung, wo von dieser "einverständniserklärung" nichts mehr steht! dort wird nur die stundenzahl bestätigt und der dienstfreie mittwoch. (die kollegin freut sich!!!)

nun zur frage: ist sie nun verpflichtet aufgrund des erörterungsgesprächs trotzdem am mittwoch zu kommen, wenn diese andere kollegin da fehlt?

sorry - komplizierter konnte ich mich nicht erklären ;)

wer weiß da ganz genau bescheid?

2.50002

Community-Antworten (2)

R
Rollie

10.07.2006 um 19:00 Uhr

Gegenfrage, gibt es einen Grund, weshalb die Mitarbeiterin künftig darauf pocht, Mittwochs nicht eingesetzt werden zu können ? Es könnte darauf hinauslaufen, das der AG da Seinige zu tun, um Wünschen der AN künftig nicht mehr so wohlwollend entgegen zu kommen.

Möglicherweise stellt sich auch die Frage, ob neben der schriftlichen Fixierung, diese mündliche Absprache als vertraglicher Bestandteil gewertet werden könnte, da hierin ja Übereinstimmung bestand und mittels Zeugen im Erörterungsgespräch bestätigt werdn könnte.

S
sprotte212

11.07.2006 um 14:27 Uhr

danke rollie für deine schnelle Antwort.

also: der grund ist, daß es gar nicht nötig ist, dort zu kommen. inszwischen haben mehrere teilzeit-ma den wunsch geäußert, daß diese gern ihren dienst-tag am mittwoch absolvieren würden, statt irgend eines anderen bisher vereinbarten tages. DAS will der arbeitgeber aber nicht nix mit gleichbehandlung: zu der einen sagt der: dich will ich nicht mittwochs - zu der anderen sagt der: du mußt! .... schon merkwürdig

übrigens das erörterungsgespräch wird anschließend schriftlich fixiert und von beiden vertragsparteien unterschrieben. anschließend folgt aus der personalabteilung dann ein bestätigungsschreiben zur annahme der teilzeit mit den bedingungen,die der ma unterschreiben muß... ich bin mir nun nicht sicher, ob diese neue unterschrift "alte" erörterungsgespräche ablöst, es könnte ja auch in der "richtigen bestätigung von der PA" was völlig anderes stehen - was zuvor nicht unbedingt erörtert wurde...

also.. immer noch unwissend: warte gespannt auf neue antworten :)

lg sonja

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