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Haftung des Betriebsrates - für in seinem Namen eingereichte Klagen?

L
lilli
Jan 2018 bearbeitet

Haftet der Betriebsrat für in seinem Namen eingereichte Klagen,wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt ?

2.08902

Community-Antworten (2)

S
spider

10.07.2006 um 17:41 Uhr

Der BR haftet nicht. Betr.VG § 40 bestimmt das der AG für die durch die Tätigkeit des BR entstehenden Kosten aufzukommen hat.

RI
Ramses II

10.07.2006 um 17:47 Uhr

Der BR ist vermögenslos, kann also gar nicht haften.

In Ausnahmefällen könnte eine persönliche Haftung der BRM in Frage kommen, z.B. wenn die Klage von vornherein als unssinnig erkennbar war und die bRM hier gehandelt haben um ihren Arbeitgeber zu schädigen.

Im Normalfall der üblichen Geschäftsführung kann den BRM hier aber nichts passieren.

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