Erstellt am 10.07.2006 um 15:41 Uhr von spider
Der BR haftet nicht. Betr.VG § 40 bestimmt das der AG für die durch die Tätigkeit des BR entstehenden Kosten aufzukommen hat.
Erstellt am 10.07.2006 um 15:47 Uhr von Ramses II
Der BR ist vermögenslos, kann also gar nicht haften.
In Ausnahmefällen könnte eine persönliche Haftung der BRM in Frage kommen, z.B. wenn die Klage von vornherein als unssinnig erkennbar war und die bRM hier gehandelt haben um ihren Arbeitgeber zu schädigen.
Im Normalfall der üblichen Geschäftsführung kann den BRM hier aber nichts passieren.