Haftung des Betriebsrates - für in seinem Namen eingereichte Klagen?
Haftet der Betriebsrat für in seinem Namen eingereichte Klagen,wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt ?
Community-Antworten (2)
10.07.2006 um 17:41 Uhr
Der BR haftet nicht. Betr.VG § 40 bestimmt das der AG für die durch die Tätigkeit des BR entstehenden Kosten aufzukommen hat.
10.07.2006 um 17:47 Uhr
Der BR ist vermögenslos, kann also gar nicht haften.
In Ausnahmefällen könnte eine persönliche Haftung der BRM in Frage kommen, z.B. wenn die Klage von vornherein als unssinnig erkennbar war und die bRM hier gehandelt haben um ihren Arbeitgeber zu schädigen.
Im Normalfall der üblichen Geschäftsführung kann den BRM hier aber nichts passieren.
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