wir haben für unseren Betrieb einen Wahlvorstand bestellt. Am 30.04.2018 bin ich aus gesundheitlichen Gründen aus dem Wahlvorstand ausgetreten. 02.05.2018 kam das Schreiben beim Vorsitzenden an.
Kann ich mich dennoch ( weil mein Arbeitgeber mich jetzt betriebsbedingt gekündigt hat ) auf die 6 monatige Schutzfrist berufen ?
BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85
Amtlicher Leitsatz:
Auch Mitglieder des Wahlvorstandes, die vor Durchführung der Betriebsratswahl ihr Amt niederlegen, erwerben vom Zeitpunkt der Amtsniederlegung an den sechsmonatigen nachwirkenden Kündigungsschutz des § 15 III 2 KSchG.