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Betriebsübernahme - Besteht Infomationspflicht für AG ??

T
Tom64
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns brodelt die Gerüchteküche über den Verkauf unseres Betriebes an einen amerikanischen Konzern. BRV hat schon mehrmals die GL darauf angesprochen, wobei am Anfang zu erst verneint wurde und beim letzten Mal die Möglichkeit bestätigt. Genaueres wollte die GL nicht äußern! Zumal die GL und der Vorstand an der Gerüchteküche nicht ganz unschuldig sind!

Wie weit besteht die Informationspflicht für den AG? Kann ich bei der IG Metall Unterstützung anfordern und wie? Kann der BR die Kollegen per schwarzen Brett informieren und wie, wo kann mann Beispiele einsehen?

Gruß Tom64

2.55904

Community-Antworten (4)

Z
Z.Ickig

08.07.2006 um 09:51 Uhr

  1. "Wie weit besteht die Informationspflicht für den AG?"

Am besten lest ihr mal die §§ 111,112 BetrVG. Wenn die dort genannten Voraussetzungen einer Betriebsänderung vorliegen, ist der Arbeitgeber zur umfassenden Unterrichtung und zu Interessenausgleichsverhandlungen verpflichtet.

  1. "Kann ich bei der IG Metall Unterstützung anfordern und wie?" Ja natürlich. Du kannst dort anrufen, und ihr könnt euch beraten und unterstützen lassen. Die IGM hat aber keinen Anspruch, an den Interessenausgleichsverhandlungen bzw. Sozialplanverhandlungen teilzunehmen.

  2. "Kann der BR die Kollegen per schwarzen Brett informieren" Könnte er schon...., sofern er selbst ausreichend informiert ist. Es ist aber fraglich, ob das eine sinnvolle Vorgehensweise ist. Die Mitarbeiter würden vermutlich unnötig verunsichert und rennen dem BR die Bude ein, um Fragen über Fragen zu stellen. Daher könnte es sinnvoller sein, nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber erstmal im BR über die bevorstehenden Maßnahmen zu sprechen, sich ggf. rechtlich beraten zu lassen und dann im Rahmen einer Betriebsversammlung gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Belegschaft zu informieren.

F
Fayence

08.07.2006 um 12:58 Uhr

Tom64,

mögliche Firmenverkäufe bringen es mit sich, dass die Gerüchteküche irgendwann anfängt zu brodeln! Meist dann, wenn entweder Käufer und/oder das Objekt der Begier eine Nachricht in der Rubrik "Wirtschaft/Börse/Finanzen" wert ist.

Eines ist jedoch selten bis nie der Fall, dass BR oder Belegschaft zu einem frühen Zeitpunkt über derartige Verhandlungen informiert werden (müssen). Zumal ein Verkauf nicht zwingend Nachteile für die Belegschaft mit sich bringen muss!

Auch ist es nicht unüblich, dass Käufer und Verkäufer bis zu einem gewissen Verhandlungsstand mit einem "Maulkorb" versehen sind, um die Vertragsverhandlungen nicht zu gefährden!

Ihr könnt jetzt wild spekulieren, der AG wird den BR erst dann in´s Boot nehmen, wenn es zwingend notwendig wird! Und derartige Gespräche können und dürfen aus meiner Sicht auch ohne BR-Beteiligung geführt werden.

RI
Ramses II

08.07.2006 um 23:47 Uhr

Tom64,

bei diesen Geschäften gelingt es den Geschäftsführungen eigentlich immer (meist auf legale Weise) den BR "raus"zu halten.

Auf meinem "verpasste Chancen Konto" steht eine Betriebsversammlung bei der ca. 30 Minuten vor der Betriebsversammlung über den Ticker lief dass wir verkauft wurden und die Vertreter der geschäftsführung wussten von nichts, ich leider auch...

M
Mona-Lisa

09.07.2006 um 00:03 Uhr

Tom64, wir erfuhren es nach der Meisterinformation.....

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