Erstellt am 08.07.2006 um 07:51 Uhr von Z.Ickig
1. "Wie weit besteht die Informationspflicht für den AG?"
Am besten lest ihr mal die §§ 111,112 BetrVG. Wenn die dort genannten Voraussetzungen einer Betriebsänderung vorliegen, ist der Arbeitgeber zur umfassenden Unterrichtung und zu Interessenausgleichsverhandlungen verpflichtet.
2. "Kann ich bei der IG Metall Unterstützung anfordern und wie?"
Ja natürlich. Du kannst dort anrufen, und ihr könnt euch beraten und unterstützen lassen. Die IGM hat aber keinen Anspruch, an den Interessenausgleichsverhandlungen bzw. Sozialplanverhandlungen teilzunehmen.
3. "Kann der BR die Kollegen per schwarzen Brett informieren"
Könnte er schon...., sofern er selbst ausreichend informiert ist. Es ist aber fraglich, ob das eine sinnvolle Vorgehensweise ist. Die Mitarbeiter würden vermutlich unnötig verunsichert und rennen dem BR die Bude ein, um Fragen über Fragen zu stellen.
Daher könnte es sinnvoller sein, nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber erstmal im BR über die bevorstehenden Maßnahmen zu sprechen, sich ggf. rechtlich beraten zu lassen und dann im Rahmen einer Betriebsversammlung gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Belegschaft zu informieren.
Erstellt am 08.07.2006 um 10:58 Uhr von Fayence
Tom64,
mögliche Firmenverkäufe bringen es mit sich, dass die Gerüchteküche irgendwann anfängt zu brodeln! Meist dann, wenn entweder Käufer und/oder das Objekt der Begier eine Nachricht in der Rubrik "Wirtschaft/Börse/Finanzen" wert ist.
Eines ist jedoch selten bis nie der Fall, dass BR oder Belegschaft zu einem frühen Zeitpunkt über derartige Verhandlungen informiert werden (müssen). Zumal ein Verkauf nicht zwingend Nachteile für die Belegschaft mit sich bringen muss!
Auch ist es nicht unüblich, dass Käufer und Verkäufer bis zu einem gewissen Verhandlungsstand mit einem "Maulkorb" versehen sind, um die Vertragsverhandlungen nicht zu gefährden!
Ihr könnt jetzt wild spekulieren, der AG wird den BR erst dann in´s Boot nehmen, wenn es zwingend notwendig wird! Und derartige Gespräche können und dürfen aus meiner Sicht auch ohne BR-Beteiligung geführt werden.
Erstellt am 08.07.2006 um 21:47 Uhr von Ramses II
Tom64,
bei diesen Geschäften gelingt es den Geschäftsführungen eigentlich immer (meist auf legale Weise) den BR "raus"zu halten.
Auf meinem "verpasste Chancen Konto" steht eine Betriebsversammlung bei der ca. 30 Minuten vor der Betriebsversammlung über den Ticker lief dass wir verkauft wurden und die Vertreter der geschäftsführung wussten von nichts, ich leider auch...
Erstellt am 08.07.2006 um 22:03 Uhr von Mona-Lisa
Tom64,
wir erfuhren es nach der Meisterinformation.....