Wir sind ein Betrieb mit mehreren verschiedenen Bereichen. Mitte des Jahres ist ein Bereich Verkauft worden. Ein Mitarbeiter des Bereiches (Betriebsratsmitglied) ist nach dem Übergang (Neu gegründete fremde Firma)Ausgeschieden aus dem Betriebsrat. Gab oder gibt es hier auch ein Übergangsmandat. Am 01.09.2018 ist wieder eine Abspaltung einer Abteilung geplant. Unser Betriebsrat Vorsitzender würde mit einem Kollegen zusammen in eine neu gegründete Firma wechseln. Jetzt sagt der Vorsitzende es gäbe für ihn und seinen Kollegen ein Übergangmandat für ein halbes Jahr. Wir können doch ab dem 01.09 Im Betriebsrat neu wählen. (Vorsitzender, Vertreter, Schriftführer)
Wir sind ein 9 Gremium und würden dann auf 7 schrumpfen.
Kann der Vorsitzende eine Wahl unterbinden.
Unser Betriebsrat wurde vor 1 1/2jahren gewählt -Läuft also noch-
Wären wir auch für die Abgespalteten Firmen verantwortlich.