Brandschutz
Wir haben morgen eine Brandschutzbegehung, erst jetzt hintenrum erfahren. Wir sind nicht Informiert worden, haben also auch keine Uhrzeit und nichts. Sind wir da nicht im Boot? §87 lese ich den Falsch?. Danke
Community-Antworten (1)
30.07.2018 um 13:47 Uhr
BAG – 1 ABR 73/12 Mitbestimmung beim Arbeitsschutz
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.03.2014, 1 ABR 73/12
Leitsätze des Gerichts
Die aus § 3 Abs. 2 ArbSchG folgende Pflicht des Arbeitsgebers, für eine geeignete Organisation zu sorgen und Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden, setzt einen Rahmen für die Entwicklung einer an den betrieblichen Gegebenheiten ausgerichteten Organisation. Hierbei hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.
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