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Mitbestimmung bei Beauftragten

W
werklotse
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

In unserer Firma werden an Anfang dieses Jahres verschiedene Beauftragte neu berufen: Brandschutz-, Arbeitsschutz-, Umwelt- und Qälitätsbeauftragter. Hat hier der BR ein Mitbestimmungsrecht oder nur ein Informationsrecht? Wenn ja, bei welchem Beauftragten? Muss der BR auf der Berufungsurkunde mit unterschreiben? Habe leider keine näheren Hinweise dazu gefunden.

mit besten Grüssen

1.69201

Community-Antworten (1)

G
gironimo

09.01.2015 um 19:06 Uhr

Eine Frage, die man nicht pauschal beantworten kann. Je nach Rechtsgrundlage der "Beauftragten" ist auch die Beteiligung des BR unterschiedlich gewichtet. Das geht von Information über Anhörung bis Mitbestimmung.

Einen Informationsanspruch habt Ihr allemal. Und den solltet Ihr tiefgreifend nutzen. Da sollten Fragen der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Haftungs- und Qualifizierungsfragen vom AG eingehend beantwortet werden.

Auch der Umfang der zu erwartenden Zusatzaufgaben wäre zu hinterfragen; eventuell ergibt sich aus der neuen Aufgabe auch eine Versetzung (natürlich auch abhängig von der Größe und Struktur des Unternehmens)

Muss der BR auf der Berufungsurkunde mit unterschreiben< Das allemal nicht - Du unterschreibst als BR ja auch nicht den Arbeitsvertrag.

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