Hallo liebes Forum,

In unserer Firma werden an Anfang dieses Jahres verschiedene Beauftragte neu berufen:
Brandschutz-, Arbeitsschutz-, Umwelt- und Qälitätsbeauftragter.
Hat hier der BR ein Mitbestimmungsrecht oder nur ein Informationsrecht?
Wenn ja, bei welchem Beauftragten?
Muss der BR auf der Berufungsurkunde mit unterschreiben?
Habe leider keine näheren Hinweise dazu gefunden.

mit besten Grüssen