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Wahlniederschrift an Gewerkschaft

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Frankfurter65
Jul 2018 bearbeitet

Hallo,

ver.di hat unseren Wahlvorstand angeschrieben und eine Kopie der Wahlniederschrift aufgrund Paragraph 18 erbeten. Da wir sehr auf Datenschutz achten meine Frage, muss ver.di nachweisen, dass sie im überhaupt Betriebs vertretenen sind, was wollen die mit der Privatanschrift der BR-Mitglieder? Wie würdet ihr Euch verhalten?

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Community-Antworten (4)

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kratzbürste

28.07.2018 um 21:01 Uhr

Ich denke, hier sollte auch § 2 BetrVG eine Rolle spielen. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied kennst, trete selber ein. Im übrigen reicht erst einmal die Ansage, die Gewerkschaft hätte Mitglieder im Betrieb. Einen Nachweis müsste es erst im Falle einer gerichtlichenAuseinandersetzung geben.

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celestro

29.07.2018 um 01:08 Uhr

Wenn Ihr wirklich auf Datenschutz achten würdet, wäre Euch klar, daß die Privatadressen der BRM in der Wahlniederschrift NICHTS verloren haben.

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Frankfurter65

29.07.2018 um 01:25 Uhr

@krazubürste: Hier geht es nicht um Mitgliedschaft oder nicht, sonder darum, ob wir gerade nach der DSGVO Daten an ggf. unberechtigte Dritter weitergeben dürfen - da steckt ja auch ein Haftung dahinter! Bei einer DS-Verletzung bringt mir der 2er BetrVG auch nichts :-(
@ celestro: Wir haben die Adressen nicht in der Niederschrift, ver.di fragt die mit deren Bogen aber ab. Genau deshalb frage ich ja hier.

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celestro

29.07.2018 um 01:55 Uhr

§ 18 Abs. 3 Satz 2 BetrVG:

"Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist eine Abschrift der Wahlniederschrift zu übersenden."

Also wenn überhaupt würde ich genau das tun. Aber bestimmt nicht "deren" Bogen ausfüllen. Aber wie oben genannt "den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften". Sofern mir da niemand bekannt ist, würde ich den Ball durchaus zur Gewerkschaft zurückspielen.

P.S. Und durchaus mal rückfragen, wieso die in Zeiten des DS die Privatadressen der Gewählten abfragen.

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