Hallo zusammen
Sachverhalt: AG stellt neuen MA ein. MA wird in den nächsten 2 Jahren eine relativ teure Ausbildung über ca 2 Jahre zu Lasten des Betriebs machen. Aus bösen Erfahrungen heraus (3 Vorgänger sind kurz nach Ende dieser Ausbildung abgesprungen) hat der AG darüber nachgedacht ob er nicht eine Klausel aufnimmt, in der sinngemäß aufgenommen wird, dass erst nach x Jahren nach der Ausbildung seitens des AN gekündigt werden kann. Erfolgt die AN Kündigung früher sind die Ausbildungskosten abgestuft an den AG zu zahlen.

Muss eine solche Klausel dem BR mitgeteilt werden?

Grüsse von den Betriebsratten