Mitbestimmungs-/Informationsrechte bei Bindung an den Arbeitsplatz
Hallo zusammen Sachverhalt: AG stellt neuen MA ein. MA wird in den nächsten 2 Jahren eine relativ teure Ausbildung über ca 2 Jahre zu Lasten des Betriebs machen. Aus bösen Erfahrungen heraus (3 Vorgänger sind kurz nach Ende dieser Ausbildung abgesprungen) hat der AG darüber nachgedacht ob er nicht eine Klausel aufnimmt, in der sinngemäß aufgenommen wird, dass erst nach x Jahren nach der Ausbildung seitens des AN gekündigt werden kann. Erfolgt die AN Kündigung früher sind die Ausbildungskosten abgestuft an den AG zu zahlen.
Muss eine solche Klausel dem BR mitgeteilt werden?
Grüsse von den Betriebsratten
Community-Antworten (4)
27.07.2018 um 17:42 Uhr
"Muss eine solche Klausel dem BR mitgeteilt werden?"
Nein, denn hier geht es um Individualrecht.
27.07.2018 um 17:43 Uhr
Wenn die Klausel kein Einzelfall sein soll, sondern der Arbeitgeber auch für andere Fälle derartige Klauseln vereinbaren will, muss er wohl die Mitbestimmung des BR beachten. Ihr könnt dann also mitreden, was da vereinbart wird. Ich würde erst einmal von der Mitbestimmung ausgrehen. Drer AG kann es ja widerlegen - oder euch mit einbinden.
27.07.2018 um 19:18 Uhr
samira, hast Du dafür einen Beleg?
28.07.2018 um 14:07 Uhr
Der AG kann mit dem AN ja auch einen befristeten Arbeitsvertrag nach der Ausbildung abschliessen, da ist eine vorzeitige Kündigung auch nicht so einfach. Bzw vereinbaren das bei Kündigung durch den AN die Ausbildungskosten zurückzuzahlen sind.
Gibt es bei uns auch in der Firma und wird individuell vereinbart.
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