Noch kein Betriebsrat - wo kann ich mich über Rechte und Pflichten eines BR erkundigen?
Hallo und guten Morgen,
wir, 2 Halbzeit und 4 Vollzeitkräfte sind in einer Arztpraxis beschäftigt, die aus der Uni Kiel ausgegliedert worden ist. Ab wieviel Mitarbeitern kann man einen Betriebsrat wählen. An wen kann man sich bei Ungerechtigkeiten wenden. Wir gehören nicht mehr zum öffentlichen Dienst, kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft. Wer oder wo kann man sich über Rechte und Pflichten erkundigen. Vielen Dank für eine Antwort.
Community-Antworten (1)
06.07.2006 um 11:31 Uhr
Hallo bandersen, nach § 1 Abs. 1 BetrVG können Betriebsräte gewählt werden, wenn mindesten fünf ständige wahlberechtigte (über 18 Jahre) Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind (länger als 6 Monate im Betrieb tätig) im Betrieb sind. Also, ihr seid 6 Arbeitnehmer, wenn dir Voraussetzungen zutreffen, könnt ihr 1 Betriebsrat wählen. Hilfe gibt es bei Gewerkaschaften und hier bei W.A.F. ( siehe oben rechts, Hilfe und Vordrucke zur BR-Wahl).
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