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Seminarteilnahme von neuen BR-Mitgliedern - wie kann der BR die am besten begründen?

I
iwimnia
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, unser BR (50% neue, unerfahrene Mitglieder) will nach §37 / 6 BetrVG 4 der neuen Mitglieder auf Seminare BetrVG 2 sowie Arbeitsrecht 1 schicken. Beschluß wurde entsprechend gefaßt und AG mitgeteilt. Dieser lehnte die Seminare ab mit 2 Begründungen:

  1. Bei BetrVG 2 ist ihm der Veranstaltungsort zu weit weg (Reisekosten zu hoch)
  2. Bei Arbeitsrecht 2 meint er, diese Kenntnisse könnten durch die BR-Tätigkeit selbst erlangt werden oder von den "alten" BR-Mitgliedern vermittelt werden. Dazu 2 Fragen: Hat der AG mit dieser Argumentation Aussicht auf Erfolg. Da der BR die Teilnahme auf jeden Fall durchsetzen will, wie ist die weitere Vorgehensweise?
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Community-Antworten (11)

M
Müllmann

06.07.2006 um 10:56 Uhr

Hallo iwimnia,

der BR hat das Recht und die Pflicht Schulungen zu besuchen. Such mal hier im Forum nach "Recht auf Schulung" "oder "Pflicht zur Schulung"

  1. Näher aber 200€ teurer ist auch nicht die Lösung
  2. Ist nicht zulässig!

Schau mal hier: http://www.komsem.de/hilfe/br_schulungsanspruch0.html

S
simone

06.07.2006 um 11:02 Uhr

Guten Morgen, ich hänge mich hier auch gleich mit einer Frage dran: Wenn Seminarbeginn am 1. Tag (120 km entfernt) erst um 9.00 Uhr, muß ich die Zeit vorher arbeiten (Dienstbeginn 6.00 Uhr)? Danke

RI
Ramses II

06.07.2006 um 11:19 Uhr

Warum startet Ihr mit BetrVG 2 und nicht mit BetrVG 1? Macht das Sinn? Ich würde davon abraten, eher empfehlen auf BetrVG 3 zu verzichten.

Die Grundlagenschulungen sind ein Individualanspruch der BRM. Den kann und darf der AG nicht ablehnen. Abgesehen davon ist es natürlich völliger Mumpitz zu meinen, dass gerade Arbeitsrecht durch die BR-Tätigkeit an sich erlangt werden kann (oder habt Ihr ständig einen Anwalt in der Sitzung?).

Ich nehme an, dass es zu Anfang der Amtszeit wieder einmal nur darum geht die Reviere zu markieren. Erfahrungsgemäß wirkt es Wunder wenn der BR den Beschluß "Der BR beschließt Herrn RA Winkel-Advokat mit der Vertretung des BRs in der ersten Instanz in der Angelegenheit 'Grundlagenschulungen Meyer, Müller, Schulze' zu beauftragen." dem Arbeitgeber mitteilt.

R
Rollie

06.07.2006 um 12:30 Uhr

Gut, aber der BR kann sich natürlich auch kritisch fragen lassen, ob es zwingend nötig ist, gleich 4 Leute auf den Arbeitsrechtskurs zu schicken. Da sollte man auch die Verhältnismäßigkeit zur Anzahl des Gesamtgremiums betrachten

RI
Ramses II

06.07.2006 um 12:34 Uhr

Rollie,

Du hältst es also für ausreichend wenn nur ein Teil des BR Grundlagenschulungen erhält?

Hältst Du es auch für ausreichend wenn nur ein Teil der Maurer auf einer Baustelle gelernt hat wie man mauert?

D
DerOlli

06.07.2006 um 15:16 Uhr

@Ramses II

Hi HI HI HI ;-)

Ist aber völlig richtig, den WIR prüfen und entscheiden. Und für Neulinge ist BR1 auch ganz wichtig!

S
simone

06.07.2006 um 15:35 Uhr

und jetzt bitte noch ganz kurz zu meiner Frage...

D
DerOlli

06.07.2006 um 15:43 Uhr

1 Seminartag = 1 Arbeitstag unabhängig von den Anfangszeiten!

S
simone

06.07.2006 um 15:45 Uhr

Ich dank auch recht schön :-)

R
Rollie

06.07.2006 um 17:23 Uhr

@Ramses II,

Zugegeben, wenn der Kopf was anderes denkt, als die Finger tippen.

An der grundsätzlichen Aussage will ich festhalten, das der BR abwägen sollte, ob eine Notwendigkeit besteht, das immer alle BRM einen bestimmten Kurs besuchen müssen.

Hinsichtlich Arbeitsrecht gebe ich Dir recht, eine Thematik, die jedes BRM als Teil der Grundlagenschulung besuchen sollte.

P
packer

06.07.2006 um 17:59 Uhr

hi simone,

wir reisen sogar am abend vorher an. damit sind wir ausgeruht und können die inhalte der schulung wunderbar aufnehmen :)

unser AG versucht es jedesmal, scheut aber eine gerichtliche prüfung wie der teufel das weihwässerchen. warum ist ja wohl klar.

und ich bin ein verfechter davon, daß jeder BR auch seine eigenen grundkurse besucht. geht es um spezialthemen ist es natürlich oftmals quatsch alle BR`s hinzuschicken.

gruß, packer

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