Seminarteilnahme von neuen BR-Mitgliedern - wie kann der BR die am besten begründen?
Guten Morgen, unser BR (50% neue, unerfahrene Mitglieder) will nach §37 / 6 BetrVG 4 der neuen Mitglieder auf Seminare BetrVG 2 sowie Arbeitsrecht 1 schicken. Beschluß wurde entsprechend gefaßt und AG mitgeteilt. Dieser lehnte die Seminare ab mit 2 Begründungen:
- Bei BetrVG 2 ist ihm der Veranstaltungsort zu weit weg (Reisekosten zu hoch)
- Bei Arbeitsrecht 2 meint er, diese Kenntnisse könnten durch die BR-Tätigkeit selbst erlangt werden oder von den "alten" BR-Mitgliedern vermittelt werden. Dazu 2 Fragen: Hat der AG mit dieser Argumentation Aussicht auf Erfolg. Da der BR die Teilnahme auf jeden Fall durchsetzen will, wie ist die weitere Vorgehensweise?
Community-Antworten (11)
06.07.2006 um 10:56 Uhr
Hallo iwimnia,
der BR hat das Recht und die Pflicht Schulungen zu besuchen. Such mal hier im Forum nach "Recht auf Schulung" "oder "Pflicht zur Schulung"
- Näher aber 200€ teurer ist auch nicht die Lösung
- Ist nicht zulässig!
Schau mal hier: http://www.komsem.de/hilfe/br_schulungsanspruch0.html
06.07.2006 um 11:02 Uhr
Guten Morgen, ich hänge mich hier auch gleich mit einer Frage dran: Wenn Seminarbeginn am 1. Tag (120 km entfernt) erst um 9.00 Uhr, muß ich die Zeit vorher arbeiten (Dienstbeginn 6.00 Uhr)? Danke
06.07.2006 um 11:19 Uhr
Warum startet Ihr mit BetrVG 2 und nicht mit BetrVG 1? Macht das Sinn? Ich würde davon abraten, eher empfehlen auf BetrVG 3 zu verzichten.
Die Grundlagenschulungen sind ein Individualanspruch der BRM. Den kann und darf der AG nicht ablehnen. Abgesehen davon ist es natürlich völliger Mumpitz zu meinen, dass gerade Arbeitsrecht durch die BR-Tätigkeit an sich erlangt werden kann (oder habt Ihr ständig einen Anwalt in der Sitzung?).
Ich nehme an, dass es zu Anfang der Amtszeit wieder einmal nur darum geht die Reviere zu markieren. Erfahrungsgemäß wirkt es Wunder wenn der BR den Beschluß "Der BR beschließt Herrn RA Winkel-Advokat mit der Vertretung des BRs in der ersten Instanz in der Angelegenheit 'Grundlagenschulungen Meyer, Müller, Schulze' zu beauftragen." dem Arbeitgeber mitteilt.
06.07.2006 um 12:30 Uhr
Gut, aber der BR kann sich natürlich auch kritisch fragen lassen, ob es zwingend nötig ist, gleich 4 Leute auf den Arbeitsrechtskurs zu schicken. Da sollte man auch die Verhältnismäßigkeit zur Anzahl des Gesamtgremiums betrachten
06.07.2006 um 12:34 Uhr
Rollie,
Du hältst es also für ausreichend wenn nur ein Teil des BR Grundlagenschulungen erhält?
Hältst Du es auch für ausreichend wenn nur ein Teil der Maurer auf einer Baustelle gelernt hat wie man mauert?
06.07.2006 um 15:16 Uhr
@Ramses II
Hi HI HI HI ;-)
Ist aber völlig richtig, den WIR prüfen und entscheiden. Und für Neulinge ist BR1 auch ganz wichtig!
06.07.2006 um 15:35 Uhr
und jetzt bitte noch ganz kurz zu meiner Frage...
06.07.2006 um 15:43 Uhr
1 Seminartag = 1 Arbeitstag unabhängig von den Anfangszeiten!
06.07.2006 um 15:45 Uhr
Ich dank auch recht schön :-)
06.07.2006 um 17:23 Uhr
@Ramses II,
Zugegeben, wenn der Kopf was anderes denkt, als die Finger tippen.
An der grundsätzlichen Aussage will ich festhalten, das der BR abwägen sollte, ob eine Notwendigkeit besteht, das immer alle BRM einen bestimmten Kurs besuchen müssen.
Hinsichtlich Arbeitsrecht gebe ich Dir recht, eine Thematik, die jedes BRM als Teil der Grundlagenschulung besuchen sollte.
06.07.2006 um 17:59 Uhr
hi simone,
wir reisen sogar am abend vorher an. damit sind wir ausgeruht und können die inhalte der schulung wunderbar aufnehmen :)
unser AG versucht es jedesmal, scheut aber eine gerichtliche prüfung wie der teufel das weihwässerchen. warum ist ja wohl klar.
und ich bin ein verfechter davon, daß jeder BR auch seine eigenen grundkurse besucht. geht es um spezialthemen ist es natürlich oftmals quatsch alle BR`s hinzuschicken.
gruß, packer
Verwandte Themen
Wie können wir einen Beschluss zur Seminarteilnahme aussetzen?
ÄlterHallo Forum ! Wir haben einen ordnungsgemäßen Beschluss zur Seminarteilnahme eines BR Mitgliedes zu einem erforderlichen Seminar gefasst, und zwischenzeitlich eine unverbindliche Anmeldung bei einem
Seminarteilnahme für Ersatzmitglied verweigert - was tun?
ÄlterHallo zusammen. Unser Personalchef hat der Seminarteilnahme unseres Ersatzmitgliedes nicht zugestimmt. Unser Betriebsrat besteht aus 11 Mitgliedern, wobei von einer Liste 9 BM's gestellt werden und vo
Wochenbegenzung bei Seminarteilnahme nach §37.6?
Älterhallo, bei uns ist wiedereinmal riesiger zoff. es geht um die frage meiner seminarteilnahme nach §37.6. die GF ist der meinung daß ich meine 3 wochen ausgeschöpft habe und deshalb will sie das semin
AG lehnt Seminarteilnahme ab
ÄlterHallo, Hatten gestern Sitzung gehabt und haben Seminarteilnahme (Br2) für mich beschlossen, gebucht und den AG per Email informiert. Der kam dann später zum AG-Gespräch und meinte, dass er das nicht b
Suche Downloadlink für Antrag auf Seminarteilnahme
ÄlterWer kann mir sagen, wo ich ein Antragsformular für die Seminarteilnahme für Betreibsratsmitglieder downloaden kann?