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Pflichtenübertragung in der Stellenbeschreibung

C
Catania
Jan 2018 bearbeitet

Kann man in einer Stellenbeschreibung ( Meisterebene eine Pflichtenübertragung ( behördlichen-und rechtlichen Verordnungen ) so einfach mit auflisten ? Bei uns im Betrieb werden neue Stellenbeschreibungen gemacht. Man will umbedingt die Pflichtenübertragung weiterleiten. Den BR stört aber,daß man nicht erkennen kann um genau welche behördlichen-und rechtlichen Pflichten es sich handelt.

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

05.07.2006 um 17:20 Uhr

Catania,

eine Pflichtenübertragung durch den AG ist zunächst einmal zulässig. Ein Großteil der Pflichtenübertragung wird wahrscheinlich mit der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes in Zusammenhang stehen.

Der § 3 ArbSchG verpflichtet den AG, für eine geeignete Organisation im Betrieb zu sorgen, um dessen Inhalte umsetzen zu können. Die Übertragung dieser Aufgaben auf Beschäftigte des Betriebs ist im §7 geregelt und die Verantwortlichkeit findet sich im §13 wieder.

Ein MBR des Betriebsrates ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 7. Hier solltet Ihr zunächst einmal ansetzen und Euch nicht ausschliesslich an der Formulierung in der Stellenausschreibung aufhängen. Überdies ist auch der § 80 BetrVG für Euch von Interesse!

C
Catania

06.07.2006 um 09:09 Uhr

Die gemeinten Pflichtenübertragung sind nicht genau detailliert. Es steht nur allgemein " rechtliche - und behörtliche Verordnungen ". Wer soll den da wissen welche Verordnungen da gemeint sind.

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