Erstellt am 05.07.2006 um 15:20 Uhr von Fayence
Catania,
eine Pflichtenübertragung durch den AG ist zunächst einmal zulässig. Ein Großteil der Pflichtenübertragung wird wahrscheinlich mit der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes in Zusammenhang stehen.
Der § 3 ArbSchG verpflichtet den AG, für eine geeignete Organisation im Betrieb zu sorgen, um dessen Inhalte umsetzen zu können. Die Übertragung dieser Aufgaben auf Beschäftigte des Betriebs ist im §7 geregelt und die Verantwortlichkeit findet sich im §13 wieder.
Ein MBR des Betriebsrates ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 7. Hier solltet Ihr zunächst einmal ansetzen und Euch nicht ausschliesslich an der Formulierung in der Stellenausschreibung aufhängen.
Überdies ist auch der § 80 BetrVG für Euch von Interesse!
Erstellt am 06.07.2006 um 07:09 Uhr von Catania
Die gemeinten Pflichtenübertragung sind nicht genau detailliert. Es steht nur allgemein " rechtliche - und behörtliche Verordnungen ". Wer soll den da wissen welche Verordnungen da gemeint sind.