Erstellt am 05.07.2006 um 11:48 Uhr von Fayence
Hallo majojon,
weiter hilft Dir der Beitrag 34613 (einfach unter "Stichwort oder Problem suchen" eingeben).
Erstellt am 05.07.2006 um 12:41 Uhr von spratacus
moin,
neben den genannten beitrag schau dir bitte auch das arbeitsschutzgesetz an, hier hauptsächlich die §§ 3 u.4
habt ihr eigentlich eine fasi und betriebsarzt und einen arbeitsschutzausschuß gem. asig?
Erstellt am 05.07.2006 um 13:31 Uhr von Saluk
Mahlzeit ;-)
ich hätte eine thematisch passende Frage:
Im letzten Winter (ich war noch nicht BR) gab es lange Zeiträume extremer Kälte. Während dieser Zeit fiel in unserem Firmengebäude mehrfach über das Wochenende die Heizung aus. Montagmorgens (Arbeitsbeginn: 7 Uhr) hatte es dann teilweise in den Büros ca. 2°C. Bis die Heizung repariert und eine Temperatur von 12-13°C erreicht war (mit neu angeworfener Heizung und mit privaten Heizlüftern etc.) war es dann schon 14/15 Uhr.
Hat man da irgendwie die Möglichkeit, der Belegschaft "kältefrei" zu geben?
Grüße
Saluk
Erstellt am 05.07.2006 um 13:56 Uhr von merlin
Ein Sprecher des BAG hat vor ca. 3 Jahren mal gesagt, "Hitze am Arbeitsplatz ist kein Grund, die Arbeit zu verweigern, bei besonders hohen Temperaturen kann allenfalls die Arbeitsgeschwindigkeit angepaßt werden". Ich stell mir gerade vor, wie das bei "besonders kalten Temperaturen" ausschaut
Erstellt am 05.07.2006 um 13:58 Uhr von spartacus
@ saluk
es gibt kein "hitzefrei" und kein"kältefrei" am arbeitsplatz.es gibt aber genügend gesetze und vorschriften zur gestaltung von arbeitsplätzen.ihr könntet auch,zum schutz vor kälte, alle mal mit schal und handschuhe im büro arbeiten.mal sehen wie der ag reagiert.im übrigen gilt auch hier, alle interne und externe arbeitsschutzexperten zur problemlösung einbeziehen.
Erstellt am 05.07.2006 um 14:09 Uhr von Saluk
Hallo spartacus,
Problemlösung war ja da: Heizung reparieren. Dass sie dann nach 2 Wochen Dauerbetrieb eben wieder versagt, liegt am Alter der Anlage. Natürlich haben wir mit Schal und Anorak gearbeitet, Handschuhe kommen am Bildschirmarbeitsplatz nicht ganz so gut. Mir ging es eigentlich darum, wie man als BRV auf so eine Extremsituation reagieren sollte, denn schließlich (auch wenn man es jetzt noch nicht wahrhaben will) steht der nächste Winter sicher auch wieder an...
Mein Plan wäre eigentlich, im Vorfeld dafür zu sorgen, dass ein MA am Sonntag abend nochmal nach der Heizung schaut und sie wieder anstößt, falls sie wieder steht. Dem AG möchte ich das vorschlagen und möglichst einen finanziellen Ausgleich für diesen MA heraushandeln, dafür spart sich der AG ja eine Neuanschaffung der Heizung, denn das wäre unrentabel da wir nächsten Sommer ein neues Gebäude beziehen werden.
Grüße
Saluk
Erstellt am 05.07.2006 um 21:09 Uhr von spartacus
@ saluk
der vorschlag mit dem sonntag ist gut,aber bitte schriftlich. falls der AG nicht darauf eingeht,darauf hinweisen das der BR die BG und GA informieren wird.
viel glück
Erstellt am 05.07.2006 um 22:00 Uhr von Fayence
spartacus & Saluk
die Idee mit dem Sonntag ist alles andere als gut! Ihr habt doch wohl ´nen Knall!
Erstellt am 05.07.2006 um 22:22 Uhr von sprtacus
@ Fayence
nix knall, hitzschlag !
dein rat ?
Erstellt am 06.07.2006 um 08:52 Uhr von Saluk
Liebe(r) Fayence,
wir sind ein mittelständisches Unternehmen und viele MA wohnen in Laufweite vom Firmengelände. Die Heizung checken läuft auf eine halbe Stunde am Sonntagabend hinaus, selbst wenn es ein Winter von November bis April ist, sind das 24 Wochenenden, also 12 h, die sich mehrere MA auch aufteilen könnten. Das bisher aufgetretene Problem ist ja, dass durch den Ausfall der Heizung die Räume innerhalb von ein paar Tagen so stark auskühlen, dass selbst bei "volle Pulle" es 8-10 h dauert, bis der Laden wieder warm ist. Normalerweise ist lediglich ein Check und gegenenfalls ein Restart der Heizung erforderlich.
Darüberhinaus geht es ja um keine generelle Lösung "für ewig", sondern um exakt den nächsten Winter, danach wird das Gebäude abgerissen und eine Lagerhalle hingestellt, also Investition in eine neue Heizung unrentabel.
Wie lautet dein Vorschlag?
Grüße
Saluk
Erstellt am 06.07.2006 um 09:38 Uhr von Fayence
Saluk und spartacus,
was haltet Ihr denn ganz einfach davon, wenn der Chef selbst nach der Heizung sieht oder die Kontrolle mit ev. erforderlicher Reparatur an einen Heizungsmonteur deligiert?
Erstellt am 06.07.2006 um 10:23 Uhr von spartacus
@ Fayence
Dein Vorschlag ist gut und richtig.
Bei uns würde sich nicht irgendein MA darum kümmern,sondern der Hausmeister(fachlich unterwiesen!)
Einen schönen Tag !
Erstellt am 06.07.2006 um 10:59 Uhr von Saluk
Fayence und spartacus,
der Vorschlag mit dem Heizungsmonteur ist mir wirklich nicht eingefallen, obwohl er auf der Hand liegt, danke schön dafür.
In unserem Betrieb gibt es keinen "Hausmeister", entsprechende Tätigkeiten nehmen MA aus der Werkstatt wahr.
OK, jetzt habe ich klare Denkanstöße erhalten, vielen Dank,
Grüße,
Saluk
Erstellt am 07.07.2006 um 23:00 Uhr von GAB
Hört sich irgendwie alles nicht so gut an. Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Mit Ausnahme gesetzlicher Möglichkeiten oder behördlicher Bewilligung.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), hier insbesondere der Anhang der ArbStättV unter Punkt 3.5 nimmt Bezug zu den Raumtemperatur. Konkretisiert wird dieses in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6/1,3:
3. Lufttemperaturen in Arbeitsräumen
3.1 In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur mindestens betragen:
Überwiegende Arbeitshaltung Arbeitsschwere
Leicht Mittel Schwer
Sitzen +20 °C +19 °C -
Stehen und/oder gehen +19 °C +17 °C +12 °C
3.2 Die Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
3.3 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.
Einen Maximalwert gibt der Gesetzgeber nicht vor. Er sagt lediglich, dass die Temperatur nicht mehr als 26 ° C betragen soll. Der Arbeitgeber ist gefordert, mögliche Gefährdungen der Arbeitnehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu ermittel und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Erstellt am 08.07.2006 um 09:40 Uhr von Fayence
@ GAB (GewerbeAufsichtsBeamter?)
Gegen die sonntägliche Heizungswartung durch den Chef oder einen selbständigen Heizungsmonteur dürfte nichts einzuwenden sein! :-)
Übrigens gibt es Urteile "Hitzefrei für AN", welche die in den letzten Tagen so oft zitierten + 26 °C als Messlatte strenger sehen.
Siehe:
http://www.felser.de/felser/download/hitzefrei_fuer_arbeitnehmer.pdf
Erstellt am 22.07.2006 um 00:40 Uhr von MWF
Hallo liebe Kollegen,
wenn Ihr´s genau wissen wollt. www.hitzefrei-fuer-arbeitnehmer.de und http://www.blog.juracity.de. Es sind gerade die Arbeitsschutzbehörden in unserem Land, die sehr arbeitnehmerunfreundlich handeln. Anders die Gerichte.
Kollegiale Grüsse
Michael Felser
Rechtsanwalt
Erstellt am 22.07.2006 um 00:45 Uhr von Ramses II
Herr Felser,
sind Sie nicht derjenige welcher im Jahre 2003 (?) relativ rege durch die Medien durchgereicht wurde zu diesem Thema?
Stammt nicht von Ihnen eine Ausarbeitung zu diesem Thema welche in der Überschrift ein Recht auf Hitzefrei für die Arbeitnehmer verkündet, dann aber im Text keinen Nachweis mehr dafür führt, sondern sich in Überlegungen zum Mietrecht verliert?
Das Ganze endete in etwa mit den Worten "Der Verfasser weiß wovon er redet, denn er hat selber während seines Studiums am Hochofen (?) gearbeitet."?
Da kann ich mich noch gut an die Diskussionen dazu in einem Arbeitsrechtsforum erinnern.
Erstellt am 22.07.2006 um 09:01 Uhr von Kölner
@Ramses II
Das ist der Brühler Rechtsanwalt!
Und auch mir recht gut bekannt!
Erstellt am 22.07.2006 um 21:26 Uhr von Ramses II
Ulle wird ihm wohl auch nicht das Mandat im Kündigungsschutzprozess übertragen.
Erstellt am 23.07.2006 um 12:20 Uhr von mwf
Lieber Ramses, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich will mich hier nicht in sinnlose oder gar aus nicht zu der Sache gehörenden negativ belegten Diskussionen (was hat "Ulle" damit zu tun?) nach dem Muster: "ich hab aber recht" "nee ich auch" begeben.
Um bei der Sache, um die es einigen Diskussionsteilnehmen zu gehen scheint zu bleiben:
Tatsache ist, dass in Frankreich tausende ältere Menschen an der Hitzewelle gestorben sind Deutsche sind statistisch offenkundig belastbarer? Auch ältere Arbeitnehmer, werdende Mütter oder gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmer leiden unter den Temperaturen. Deswegen ist es mir schon wichtig, dass man nicht wegschaut.
Ebenfalls Tatsache ist, dass die Zivilgerichte (immerhin Oberlandesgerichte mit drei Berufsrichtern) - einhellig - in Rechtsstreitigkeiten, in denen Arbeitgeber (!) aus einem langlaufenden Mietverhältnis rauswollten, diesen recht gegeben haben mit Hinweis auf die Verbindlichkeit der Hitzerichtlinie und den dazu ergangenen Rechtsnormen. Die Gerichte haben den Arbeitgebern in ihrer Rolle als Mieter von Gewerberäumen das Recht eingeräumt, diese Räume trotz 10-Jahresverträgen zu kündigen, weil Ihnen (den mietenden Arbeitgebern) die ASR die Einhaltung niedrigrer Raumtemperaturen verbindlich vorschreibt und deswegen ein weiteren Verbleib in den Mieträumen nicht zuzumuten sei.
Dass die Arbeitsgerichte sich damit nicht befasst haben, liegt auf der Hand. Leider ist das betriebliche Klima in Deutschland immer noch so, dass sich kaum ein Arbeitnehmer wagt, während des laufenden Arbeitsverhältnisses seine Rechte einzuklagen (kann man im Kittner nachlesen, wenn man sich dafür interessiert.) Liegt vielleicht daran, dass die Betriebsräte das Sommerhitze-Problem in den Betrieben vorbildlich lösen. Ramses ist wegen seiner Herkunft aus Ägypten und seiner Rolle unter den Göttern vermutlich an höheren Temperaturen am Arbeitsplatz gelegen.
Beste Grüsse, tut was für die Kolleginnen und Kollegen,
Michael W. Felser
Erstellt am 23.07.2006 um 14:11 Uhr von Ramses II
Herr Felser,
wir sollten hier nun auch nicht die unterschiedliche Mortalitätsrate in Frankreich und Deutschland (sofern es diese gibt) und ihre Ursachen diskutieren.
Was ich Ihrer Veröffentlichung schon seit Jahren regelmäßig ankreide ist die schreierische (um nicht zu sagen "BILD-Zeitungsmäßige") Überschrift (ich beziehe mich hier insbesondere auf die Version http://www.arbeitsgericht.de/db_arbeitsrecht/downloads/hitzefrei_fuer_arbeitnehmer.pdf auf Ihrem www.arbeitsgericht.de Portal) und der dann fehlenden Begründung dieses arbeitsrechtlichen Rechtsanspruchs.
Sie überschreiben das Ganze mit "Entgegen aller Gerüchte - Arbeitnehmer haben nach obergerichtlicher Rechtsprechung ein Recht auf 'Hitzefrei' am Arbeitsplatz!" und können dann kein einziges "obergerichtliches" Urteil zum Anspruch eines Arbeitnehmers auf Hitzefrei anführen. Stattdessen spannen Sie einen Bogen über Mietrechtsurteile aus denen Sie persönlich folgern dass diese auch auf Arbeitsverhältnisse anwendbar sein müssten.
Nun mal ehrlich: Wieviel normale Arbeitnehemr die im Internet auf der Suche nach Informationen über Hitzefrei im Arbeitsverhältnis sind, werden nach dieser Überschrift den 12 seitigen Text vollständig lesen und dann auch noch merken, dass Sie ihre eigene Überschrift letztendlich gar nicht gerichtsverwertbar belegen können?
Sie als Anwalt sollten eigentlich doch am Besten wissen, dass der juristische Laie dazu neigt, die Überschrift, den Leitsatz zu lesen und danach zu vermuten, dass sie den Inhalt des Urteils verstanden haben. Ich bin mir sicher, dass Sie es wissen und diese Tatsache auch ganz gezielt nutzen.
Wie kommentierte dies doch mal so treffend ein Forenteilnehmer: "Der AN hat nämich einen Arbeitsvertrag - der AN hat den AG nun mal nicht gemietet."
So ganz nebenbei bemerkt: Die Mietrechtsurteile beziehen sich ja (wenn ich das jetzt recht im Kopf habe) auf die Kündigung des Mietverhältnisses. Ob der AN bei der Affenhitze wirklich eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Kopf hat, wage ich zu bezweifeln.
P. S.
Zu meiner Zeit waren die Temperaturen in meinem Reich erheblich komfortabler als im heutigen Ägypten.
Erstellt am 23.07.2006 um 14:14 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ob Deiner Äusserungen bin ich ja jetzt doch ein wenig irritiert - Dein Psychogramm erfährt jetzt grundlegende Veränderungen!
;-)