Rechtsbeistand für AG bzw. für BR
Seit einenm Jahr gibt es in unseren Betrieb einen 5er Betriebsrat. Ein Jahr nur Krampf und Kampf...Wir wollen eine BV zur Urlaubsplanung erarbeiten, waren uns in Verhandlungen mit dem AG eigentlich auch einig, aber immer nach den Verhandlungen wurden seites des AG geänderte" Formulierungswünsche " gestellt. Wie die GF selbst sagt, hat sie stets Rechtsauskunft eingeholt. Na ja, eigentlich sehen wir keine Ecken und Kanten, sind aber alle auch nicht in dem Maß rechtskundig und der Teufel steckt wie so oft im Detail,sprich in der Formulierung. Kann uns da jemand einen voranbringenden Rat erteilen ?
Community-Antworten (2)
05.07.2006 um 11:08 Uhr
Hallo sonne,
was hindert euch daran, ebenfalls Rechtsauskünfte einzuholen? Wenn der AG es als nötig ansieht, das von seiner Seite aus zu tun, dann kann er euch das schlecht verweigern, oder? Zahlen muss er es, wenn ihr einen Beschluss dazu fasst. Dazu dient §40 BetrVG.
Grüße Saluk
05.07.2006 um 11:59 Uhr
Ihr könnt natürlich auch gleich einen Sachverständigen (Arbeitszeitexperten) hinzuziehen, der Euch bei den Beratungen unterstützt. (§ 80 Abs. 3 BertrVG)
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