Darf ein Werkstudent/Aushilfe als Ersatzmitglied nachrücken?
Hallo, wir sind 5 Mtgl. in der JAV. Eine scheidet nun aus dem Betrieb aus. Als nächster auf der Liste steht ein ehemaliger Azubi, welcher mittlerweile einen Werkstudentenvertrag bei uns hat. D. h. er studiert und hat nebenbei einen Aushilfsvertrag in der Firma. Darf er dann nachrücken? Vielen Dank für die Hilfe!
Community-Antworten (4)
05.07.2006 um 11:52 Uhr
ikarus1982,
was ist denn unter "mittlerweile" zu verstehen bzw. war das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen oder nicht?
05.07.2006 um 12:16 Uhr
das Beschäftigungsverhältnis war kurzzeitig (ca. 1 Woche) unterbrochen
05.07.2006 um 12:50 Uhr
Mit rechtlicher Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, erlischt die Mitgliedschaft in BR / JAV!
Selbst wenn vereinbart wurde, dass dieser AN wieder eingestellt werden soll!
06.07.2006 um 09:20 Uhr
alles klar, vielen Dank!
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