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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ein Werkstudent/Aushilfe als Ersatzmitglied nachrücken?

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ikarus1982
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind 5 Mtgl. in der JAV. Eine scheidet nun aus dem Betrieb aus. Als nächster auf der Liste steht ein ehemaliger Azubi, welcher mittlerweile einen Werkstudentenvertrag bei uns hat. D. h. er studiert und hat nebenbei einen Aushilfsvertrag in der Firma. Darf er dann nachrücken? Vielen Dank für die Hilfe!

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Community-Antworten (4)

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Fayence

05.07.2006 um 11:52 Uhr

ikarus1982,

was ist denn unter "mittlerweile" zu verstehen bzw. war das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen oder nicht?

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ikarus1982

05.07.2006 um 12:16 Uhr

das Beschäftigungsverhältnis war kurzzeitig (ca. 1 Woche) unterbrochen

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Fayence

05.07.2006 um 12:50 Uhr

Mit rechtlicher Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, erlischt die Mitgliedschaft in BR / JAV!

Selbst wenn vereinbart wurde, dass dieser AN wieder eingestellt werden soll!

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ikarus1982

06.07.2006 um 09:20 Uhr

alles klar, vielen Dank!

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