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Abteilungsleiter weigert sich, BRV zu Weihnachtsfeier o.ä. einzuladen - Ungleichbehandlung?

J
Jürgen
Jan 2018 bearbeitet

Hat man ein Anrecht im Zuge der Gleichbehandlung zu einer Weihnachtsfeier, Sommerfest oder ähnl. eingeladen zu werden, wenn man in der gleichen Firma, jedoch jahrelang für eine bestimmte Abteilung tätig ist. (Der Leiter dieser besagten Abteilung weigert sich strikt mich einzuladen). Gleichzeitig bin ich BRV für mehrere Abteilungen. Kann man hier etwas erzwingen?

5.15409

Community-Antworten (9)

R
Rollie

04.07.2006 um 17:19 Uhr

Begründet er die Verweigerung ?

Ich kenn das eigentlich so, das der AG die Mitarbeiter per Schwarzem Brett dazu einläd, somit sind ja eigentlich alle Mitarbeiter gemeint.

P
Pfarrer

04.07.2006 um 17:30 Uhr

Hallo Jürgen, man kann davon ausgehen das es mit Deiner Tätigkeit als BRV zu tun hat,....mach doch einfach mal 'nen Aushang am schwarzen Brett und frage ihn öffentlich,.... Du bist schließlich neben der Tätigkeit als BRV auch Mitarbeiter. Du kannst es aber auch einfach ignorieren und drüberstehen. Aber als BR sollte man auf solchen Veranstaltungen schon sein, es ist immer eine gute Gelegenheit mit den Kollegen außerhalb der normalen Dienstzeit in Kontakt zu treten. Aber ich wäre an Deiner Stelle auch sauer, nicht im Sinne einer Kränkung sondern weil es offensichtlich ein billiges Manöver ist, hätte der AG das nötige Format und wäre entsprechend Souverän würde er Dich ganz entspannt einladen. Gruß Pfarrer

RI
Ramses II

04.07.2006 um 17:39 Uhr

Jürgen,

was ist denn ein "BRV für mehrere Abteilungen"?

Vermute ich das richtig dass Du freigestelltes BRM bist?

Sind das Abteilungsfeiern?

Vollständige Informationen führen zwar nicht unbedingt zur Wunschantwort, helfen aber die Qualität der Antwort zu verbessern.

J
Jürgen

04.07.2006 um 18:03 Uhr

Mir sollte als BRV im Zuge einer Abteilungsauflösung gekündigt werden. Nach einer Zustimmungsverweigerung laut §15 Abs. 4+5 KschG des BR mußte ich deshalb in eine andere Abteilung übernommen werden. Der Leiter dieser Abteilung weigert sich mich zu übernehmen(aus Kostengründen), obwohl ich meine täglichen Arbeiten nur für diese Abteilung verrichte. Diese besagten Einladungen werden per Brief an die Mitarbeiter verschickt mit Ausnahme von mir. Ich sehe das als persönlichen Racheakt gegen meine Person.

F
Fayence

04.07.2006 um 18:57 Uhr

Du bist aber nicht rein zufällig auch der "Jürgen", der sich noch vor ein paar Tagen zusätzlich über fehlende Aufmerksamkeiten beschwert hat?

Siehe Beitrag 35328

K
K.Etzer

04.07.2006 um 19:17 Uhr

@ Jürgen:

"Mir sollte als BRV im Zuge einer Abteilungsauflösung gekündigt werden. "

Das kann unter Umständen sogar gerechtfertigt sein. Solltest du zum Beispiel als Designer in der Bademoden-Abteilung gearbeitet haben und das Unternehmen hätte die Bademoden-Abteilung ausgegliedert sowie einen Vertrag über zukünftige Design-Erstellung für den Rest der Kollektion mit einem externen Lieferanten getroffen haben, hätte diese Kündigung sogar gerechtfertigt sein können.

"Nach einer Zustimmungsverweigerung laut §15 Abs. 4+5 KschG des BR mußte ich deshalb in eine andere Abteilung übernommen werden. "

Arbeitnehmer, die man beschäftigen MUSS, die mag man nunmal meist nicht sonderlich.

"Der Leiter dieser Abteilung weigert sich mich zu übernehmen(aus Kostengründen), obwohl ich meine täglichen Arbeiten nur für diese Abteilung verrichte."

Je nach Lage der Dinge ist das sogar verständlich. Wenn er Budgetverantwortung hat und man dich nun quasi im laufenden Geschäftsjahr von der Seite reindrückt, dann dürfte das seine Ergebnisplanung mehr als nur unerheblich beeinflussen.

"Diese besagten Einladungen werden per Brief an die Mitarbeiter verschickt mit Ausnahme von mir. Ich sehe das als persönlichen Racheakt gegen meine Person."

Hast du mal diesbezüglich das persönliche Gespräch mit ihm gesucht und ihm deine Gefühlslage dargelegt? Das halte ich für eine gute Möglichkeit, diesen Konflikt zu dikustieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Du kannst natürlich auch versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die den Abteilungsleiter verpflichtet, dich einzuladen. Verlange am besten eine vollstreckbare Ausfertigung und nimm den Gerichtsvollzieher mit, damit er das Dokument dem Abteilungsleiter übergibt (falls das formal notwendig sein sollte). Du wirst dann auf jeden Fall einen amüsanten Abend verleben, und alle Kollegen werden sich vermutlich darum reißen, Konversation mit dir zu halten und bei Tisch in deiner Nähe zu sitzen.

RI
Ramses II

04.07.2006 um 23:06 Uhr

Was steht denn in der BV?

F
Fayence

05.07.2006 um 04:07 Uhr

Ramses II, Deine letzte Frage verblüfft mich etwas! Welche BV?

RI
Ramses II

05.07.2006 um 11:05 Uhr

Wenn hier der Arbeitgeber eine Volksbelustigung veranstaltet zu der nur bestimmte Mitarbeiter eingeladen werden, dann sollte es für diese Verteilungskriterien doch eine Betriebsvereinbarung geben.

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