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Schweigepflicht und " Ratschen" - was sollte ein BR-Mitglied bei seiner "Öffentlichkeitsarbeit" beachten?

N
neumann
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im BR haben wir eine Kollegin, die Informationen wie ein Bild-Reporter veröffentlicht, ist ja auch bis zu einem gewissen Grat in Ordnung , aber welche Inhalte raus dürfen und welche nicht nimmt Sie nicht so genau.

Durch Ihr Verhalten sind sich einige Kollegen schon recht ins gehege gekommen. - es wurden von Ihr Namen genannt .

Personalchefin war etwas entrüstet (Stocksauer), da ein unfrieden in der Belegschaft nun Herrscht. Sie sagte, eine kooperation mit dem BR werde Sie sich jetzt genauer überlegen, da man über Namen rede. Bis dato war es ein Nehmen und Geben.

  • Wie kann man der BR-Kollegin dahingehend weiterhelfen ( hat es leider in der Vergangenheit schon öffters gemacht).
  • Welche Maßnahmen sollte oder muß man treffen.

BR-Kollegin ist schon die dritte Periode dabei. Ich wurde neu reingewählt.

MfG Neumann

3.28407

Community-Antworten (7)

K
Kölner

04.07.2006 um 16:25 Uhr

@Neumann Ich bin mir sicher: Mit § 79 BetrVG!

B
betriebsratten

04.07.2006 um 17:10 Uhr

Ist sogar dreigeteilt:

Wenn ein MA einem einzelnen Kollegen etwas erzählt mit der Massgabe es nicht weiterzutratschen, ist es Datenschutz: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das gleiche greift auch gegenüber einem BR, Namen nach aussen und personelle Einzelmassnahmen sowie Dinge wie Schwangerschaften sind TABU!! Natürlich gilt auch der §79. Ich empfehle eine gerichtete Informationspolitik des BR: Vom Geheimrat zum Betriebsrat.....die Fragen nach den restlichen Dingen kann man dann leichter abblocken.

P
Pfarrer

04.07.2006 um 17:51 Uhr

Stimmt, ein Betriebsrat ist kein Geheimrat. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit im BR abzusprechen was (aus z.B. taktischen Gründennach außen dringt), wenn zb. bestimmte Kollegen auf einmal Zulagen erhalten, während man anderen die Bezüge kürzt und sich deren Arbeit exorbitant Verdichtet,...das war mir ein Vergnügen in der Belegschaft zu streuen welche Kollegen diese Zulagen erhalten, über die Höhe der Zulage habe ich allerdings geschwiegen. Gruß Pfarrer

F
Fayence

04.07.2006 um 18:50 Uhr

"...das war mir ein Vergnügen in der Belegschaft zu streuen welche Kollegen diese Zulagen erhalten, über die Höhe der Zulage habe ich allerdings geschwiegen."

Pfarrer, ich hoffe, Du gehst mit allen Informationen, welche Du im Rahmen Deiner BR-Tätigkeit erhältst, so vertrauensvoll um...

P
Pfarrer

04.07.2006 um 19:10 Uhr

Hallo Fayence. Nein, natürlich nicht,..aber in diesem Falle musste es sein , zumal die betreffenden Leute in den jeweiligen Teams die restlichen Kollegen gewaltig unter Druck setzen und ganz im Sinne der GF die Kündigung des einen und des anderen fordern. Da konnte ich nicht anders, das war irgendwie zwanghaft! Jetzt fahre ich nach Berlin zu Freunden und fange langsam mit kühlen Getränken an mich auf Deutschland-Italien vorzubereiten. Wir gewinnen!! Gruß Pfarrer

M
Mona-Lisa

04.07.2006 um 19:17 Uhr

@Pfarrer, dein Wort in Gottes Ohr!

P
Pfarrer

05.07.2006 um 02:19 Uhr

Mist,.... 2:0 verloren, da war ich wohl nicht nah genug an Gottes Ohr, tut mir Leid,...beim nächstenMal. Gruß Pfarrer

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