Teilzeit bei Fortbildungen. Was wird angerechnet?
Wird den Teilzeitkräften bei Teilnahme an Fortbildungen nur Ihre anteiligen Stunden angerechnet oder haben sie das gleiche Recht wie Vollzeitkräfte und erhalten dafür Stundenanrechnung einer VK.
Community-Antworten (1)
03.07.2006 um 15:54 Uhr
Meinst Du BR Schulungen oder allgemeine Fortbildungen?
Bei BR Schulungen weiß ich, dass Teilzeitkräfte auch die Stunden wiederbekommen, die über ihre AZ hinausgehen, begrenzt auf die AZ eines vollzeitbeschäftigten AN. Das kannst Du im BetrVG §37(6) nachlesen. Im Fitting gibt es unter RN 189 noch einen Kommentar dazu.
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