Erstellt am 03.07.2006 um 13:54 Uhr von Lotte
Meinst Du BR Schulungen oder allgemeine Fortbildungen?
Bei BR Schulungen weiß ich, dass Teilzeitkräfte auch die Stunden wiederbekommen, die über ihre AZ hinausgehen, begrenzt auf die AZ eines vollzeitbeschäftigten AN. Das kannst Du im BetrVG §37(6) nachlesen. Im Fitting gibt es unter RN 189 noch einen Kommentar dazu.