Erstellt am 03.07.2006 um 21:08 Uhr von Z.Ickig
Nein, denn Betriebsräte werden gewählt und nicht eingestellt.
Erstellt am 03.07.2006 um 22:20 Uhr von spartacus
z,ickig hat recht, aber was sollte denn in so einem vertrag geregelt werden?
Erstellt am 03.07.2006 um 22:26 Uhr von Rollie
Nennen wir es Kreativität des AG's. BR ist freigestellt, ursprüngliche Abteilung wird geschlossen, derzeit also keinen aktuellen Handlungsbedarf für andere Abteilung und BR bekommt einen Vertrag als BR :-)))))
Vorteil, braucht sich bei der kommenden Wahl keine Gedanken um die Wiederwahl machen, da AMt ja arbeitsvertraglich gesichert :-)))
Erstellt am 03.07.2006 um 22:51 Uhr von Lotte
und wenn er BRV wird, darf er sich als leitender Angestellter nicht mal mehr wählen lassen ;-))
Erstellt am 03.07.2006 um 23:00 Uhr von Rollie
Uihhh, ist er dann gegenüber den anderen Betriebsräten weisungsbefugt ? Frei nach dem Motto, "ich hab die beschüsse schon fertig, Müller, Meier, Schulze stimmt mal eben zu , verstanden ?" :-))
Erstellt am 03.07.2006 um 23:02 Uhr von Lotte
na, als BRV mit AV vom AG bestimmt, müsste man mal in der Stellenbeschreibung nachlesen...;-))
Erstellt am 04.07.2006 um 20:25 Uhr von Silas
Typischer Fall von "Demokratie ist ja soooo lästig"...
Erstellt am 04.07.2006 um 20:40 Uhr von w-j-l
IHr habt eure Kreativ-Tage oder? Ich hatte auch mal den Fall, als die Stellenbeschreibungen bzw. Stellenbewertungen neu (Rechnungshofsicher) gemacht werden sollten. Da kam die Frage "Was machen Sie denn so als Betriebsrat, was BAT-konform bewertet werden könnte. Ich habe natürlich (egal ob freigestellt oder nicht) meine bisherige Eingruppierung abbilden lassen.