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Testdiebstahl in unserem Unternehmen. Mitbestimmungspflichtig?

B
BR-Mausi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein 11köpfiges Gremium eines Einzelhandelsunternehmens. Derzeit werden durch den AG "Testdiebstähle", von denen wir nur per Zufall erfahren, getätigt. Ist das erlaubt? Was kann der BR tun?

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Community-Antworten (6)

V
viktor

03.07.2006 um 11:03 Uhr

siehe hierzu Kommentare zum BetrVG zu § 87. Hierbei würde ich Testdiebstahl und Testeinkauf gleichbetrachten. Der "Däubler" geht jedenfalls bei Testeinkäufen von Mitbestimmung aus. (wohl über den Einsatz ansich nicht über den konkreten Einsatzplan der Diebe - so wie ich es verstehe)

Ich würde den AG zunächst einmal auffordern, die Maßnahme einzustellen und Verhandlungen mit dem BR aufzunehmen. Insbesondere möge der AG darlegen, wozu er diese Testdiebstähle durchführen läst.

Und natürlich: Mitarbeiter informieren!

F
Fayence

03.07.2006 um 11:36 Uhr

Und das BAG sieht in einem Urteil z.B. den Einsatz von Testkunden als nicht mitbestimmungspflichtig (BAG vom 18.4.2000 - 1 ABR 22/99).

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Betriebsrat keine Mitbestimmungsrechte zuerkannt, da durch die Anonymisierung der Daten Verhaltens- und Leistungskontrollen ausgeschlossen seien und auch eine Überführung in Beurteilungen nicht machbar gewesen wäre. Der Arbeitgeber dürfe sich ein Bild verschaffen über den „Zustand seines Unternehmens“ und müsse den Betriebsrat diesbezüglich nicht fragen.

Diese Rechtsauffassung würde ich insbesondere für Testdiebstähle gelten lassen!

K
Kölner

03.07.2006 um 11:40 Uhr

Das kann ich nur bestätigen. Ich kenne eine Kölner Firma mit fast 150 MA, die sich hauptberuflich als Kunden, Testdiebe u.ä. ausgeben. Einen jeweiligen BR im Vorfeld jedesmal mitbestimmen zu lassen, würde diese Geschäftsidee ad absurdum führen, nicht wahr?

V
viktor

03.07.2006 um 12:02 Uhr

Das Urteil kenne ich auch. Aber 1. wissen wir nicht, ob hier was anonymisiert ist und 2. geht es ja auch nicht um Mitbestimmung in jedem Fall, in dem ein Testdieb zum Einsatz kommt sondern um die grundsätztliche Frage, ob derartige Maßnahmen überhaupt durchgeführt werden und unter welchen Bedingungen - eben z.B. anonymisiert. Ich denke, da gibt es schon Unterschiede.

F
Fayence

03.07.2006 um 12:13 Uhr

Viktor, wodurch soll sich denn ein etwaiges MBR ableiten lassen? Hier ein paar Möglichkeiten!

§ 80 Abs. 2 BetrVG
§ 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG
§ 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG
§ 94 Abs. 2 BetrVG
§ 98 Abs. 1 BetrVG

In der NZA 2/2004 Heft 3, 139 - 142 ist dazu ein ganz guter Artikel zu finden:

"Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates beim Testkauf" von Dres. Ralf und Stefan Deckers, Köln

Die Autoren kommen nach eingehender Betrachtung der einschlägigen Vorschriften des BetrVG zu dem Ergebnis, dass Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Vorfeld von Testkauf-Aktionen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, was auch dem geltenden Recht entspricht.

B
BR-Mausi

15.07.2006 um 00:20 Uhr

Sorry konnte nicht so schnell antworten. Hilft mir aber weiter. Wird zwar schwierig wie immer, aber dafür ist man ebend Betriebsrat.

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