Darf ein AG die Probezeit von 3 auf 6 Monate verlängern? Es handelt sich um einen auf ein Jahr befristeten AV. Die AN hat der Veränderung (altes Datum mit Tip-Ex überpinselt) zugestimmt, da sie ansonsten mit einer direkten Kündigung rechnete.

Ich habe das Gefühl, dass es so gesetzeskonform ist, da sich die Probezeit nicht über das halbe Jahr hinaus erstreckte, allerdings habe ich Zweifel, dass eine halbjährige Probezeit bei einem befristeten AV von einem Jahr angemessen ist.

Kann mir einer von Euch dazu etwas sagen? Vielen lieben Dank im Voraus!
Silas