Erstellt am 25.07.2018 um 07:51 Uhr von Krambambuli
Das ist nicht Mobbing sondern gesetzwidriges handeln der Kollegen. Bringe es in der Sitzung offen zur Sprache. Ansonsten bitte die Gewerkschaft um Hilfe oder ziehe einen Fachanwalt hinzu.
Erstellt am 25.07.2018 um 09:38 Uhr von moreno
Wie kommst Du darauf, dass hier kein Mobbing vorliegen kann?
Erstellt am 25.07.2018 um 10:07 Uhr von BerlinerBR001
Hey erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Oder für das Interesse. Leider ist die Geschichte skurriler als man sich das vorstellen kann. Ich konnte echt darüber einen Roman schreiben. Der Tipp mit der Gewerkschaft wäre in dem Fall okay , wenn der Betriebsratsvorsitzende nicht in der gleichen Gewerkschaft wäre wie ich und dazu noch der Vertrauensmann der Gewerkschaft. Als es um die Vernichtung persönliche Unterlagen ging, habe ich die Gewerkschaft informiert und auch um Hilfe gebeten. Es ist nichts passiert. Interessante an der Geschichte ist , das seit dem 10. April , den Tag der neuen Betriebsratswahl , so viele Dinge passiert sind, die man sich einfach nicht vorstellen kann. Ich habe bereits den zweiten Termin beim Anwalt.
Erstellt am 25.07.2018 um 10:46 Uhr von RoterFaden
>...wenn der Betriebsratsvorsitzende nicht in der gleichen Gewerkschaft wäre wie ich und dazu noch der Vertrauensmann...<
Das darf bei der Gewerkschaft überhaupt keine Rolle spielen!
Im Gegenteil - sie sollten sich danach fragen, ob ihr Vertrauensmann
(noch) der richtige ist!
Erstellt am 25.07.2018 um 13:48 Uhr von BerlinerBR001
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Die Gewerkschaft hatte ich bei der Vernichtung meiner persönlicher Unterlagen in Kenntnis gesetzt, der verantwortliche Gewerkschaftssekretär kennt unser Unternehmen und diverse Auseinandersetzungen mit AG aber auch im (alten) Gremium ziemlich gut.
Ich hatte bei der Wahl im April 4 von 9 Sitzen im Gremium "erkämpft" (großer Vertrauensbeweis der Kollegen:-) was jedoch dazu führte, dass sich Platz 2 und 3 zusammentaten (...scheinbar sogar mit Unterstützung des AG) und mich quasi "ruhig zu stellen".
Wir sind ein Unternehmen im Mindestlohnsegment mit einer Fluktuation von bis zu 45%. Ich habe mich von 2014-2018 sehr engagiert für unsere Mitarbeiter und gegen die Abwanderung der Kollegen eingesetzt. Das war dem Arbeitgeber immer ein Dorn im Auge... Aber auch dem jetzigen Vorsitz.
Es gab eine kritische MA Zeitung, es gab Ausschüsse, die richtig gepowert haben.
Aktueller Stand: Keine Info an MA, fast alle Aufgaben an den BA übertragen.
Erstellt am 25.07.2018 um 13:54 Uhr von BerlinerBR001
Erstellt am 25.07.2018 um 07:51 Uhr von Krambambuli
Das ist nicht Mobbing sondern gesetzwidriges handeln der Kollegen. Bringe es in der Sitzung offen zur Sprache. Ansonsten bitte die Gewerkschaft um Hilfe oder ziehe einen Fachanwalt hinzu.
Vielen Dank für die Antwort. In der Sitzung gibt es keine Möglichkeiten mehr, darüber zu sprechen. Die TO, die vom BRV erstellt wird, bietet keinen TOP, der eine Diskussion zu lässt. Bedauerlicherweise sind die Kollegen meiner Liste inzwischen eher ruhig und sind von der TO begeistert, weil"...sie nach Geschäftslage..." (...und nicht nach tatsächlichen Bedürfnissen der MA_innen) erstellt wird.
Für TOPs die auf die TO sollen brauche ich ein Viertel des BRs. Das hat einmal geklappt und 6 Themen waren drauf. Es ging dabei um fehlende Anträge nach Mitbestimmung (Mehrarbeit), Änderung des Krankmeldeprozesses (nicht datenschutzkonform und mit bereits disziplinarische Auswirkungen auf MA), die Protokollführung und Aufnahme eines Dauer-TOPs "Informationen aus den Projekten)... die Sitzung war lang, aber ohne Ergebnis.
Erstellt am 25.07.2018 um 14:09 Uhr von BerlinerBR001
Und hier noch ein Auszug, aus dem Rechenschaftsbericht des BR: (ans gesamte Unternehmen veröffentlicht)
Da es scheinbar nicht mehr reicht mich in den Sitzungen bloßzustellen, wurde jetzt der öffentliche Weg gewählt.
"...Leider versteht sich ein einzelnes Betriebsratsmitglied als „Kontrollorgan“ des Gremiums. Eine solche
Aufgabe ist weder im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen, noch bildet sie eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit ab. Zumal eine Befreiung von der Arbeitstätigkeit damit nicht gerechtfertigt werden
kann. Alle Appelle verantwortungsvoll mit dem übertragenen Ehrenamt umzugehen, verhallen bisher wirkungslos."...
An unserem Standort kennt mich fast jeder. Ich muss jedem MA erklären, dass der Einsatz für sie vom Betriebsrat so "bestraft" wird...
Aber auch hier sind ArbGericht und Anwalt bereits involviert.
Erstellt am 25.07.2018 um 15:04 Uhr von Pjöööng
OMG! Es gibt wirklich BRe die solche Veröffentlichungen machen? Wie weit kann die Menschheit noch sinken?
Erstellt am 25.07.2018 um 15:39 Uhr von RoterFaden
Du liebe Zeit!
Wie steht denn der Gewerkschaftssekretär zu dem Vorsitzenden?
Und zu dem veröffentlichten Text?
Führt euer BR Betriebsversammlungen durch?
Erstellt am 25.07.2018 um 16:19 Uhr von BerlinerBR001
Zu dem Verhältnis zwischen (jetzigem) BRV und Gewerkschaftssekretär kann ich nichts sagen, da diverse Aussprachen (zwischen uns) keine nennenswerte Ergebnisse gebracht haben, die ich mir sicherlich erhofft habe. Der Text im Rechenschaftsbericht ist der Gewerkschaft noch nicht bekannt...(Urlaubszeit ;-)
Zwischen 2014 - 2018 führten wir jeweils 4 (nach BtrVG) BV durch. Initialisiert durch den Gewerkschaftsvertrauensmann, der bis dato auf die Rechte aus dem BetrVG gegenüber dem AG beharrte.
Obwohl das 2. Quartal bereits vorüber ist und die Wahl am 10. April war, sieht der BR keinerlei Veranlassung, eine BV durchzuführen (...ich weiß, hier könnte mein Einsatz kommen...;-)
Aber scheinbar wird das JETZT zu teuer: "...Durch den Verzicht auf Ausschüsse, die in der Vergangenheit zwar auf dem Papier bestanden haben, aber nur ungenügend mit notwendiger Betriebsratsarbeit befüllt wurden, sowie durch eine effiziente
Verteilung von Aufgaben auf den Betriebsausschuss oder einzelne Mitglieder (z.B. Dienstplanprüfung durch Max Mustermann und Frau Musterfrau gelungen, die gerechtfertigten Kosten für den Betriebsrat binnen Monatsfrist zu halbieren...."
Eine Aussage die vor allem in dem Licht zu sehen ist, dass der jetzige BRV in den Jahren 2014-2018 auf jeder BV die "...Notwendigkeit der Betriebsratsarbeit und die dafür entstehenden Kosten..." gegenüber Vorgesetzten und Vorständen lautstark gefordert hat.
Erstellt am 09.08.2018 um 15:15 Uhr von BerlinerBR001
Inzwischen ist es zum Äußersten gekommen. Während meiner krankheitsbedingten Abwesenheit wurde darüber verhandelt am heutigen Tag, mich nach Paragraph 23 Betriebsverfassungsgesetz wegen grober Pflichtverletzung über das Arbeitsgericht aus dem Betriebsrat ausschließen zu lassen.
Die mir vorgeworfenen Gründe unter anderem, wäre nicht Teilnahme an Sitzungen, an denen ich krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte. Wie dieser Beschluss ausgegangen ist kann ich aktuell nicht sagen, da ich im Moment gerade nicht im Unternehmen bin und eh keinen Zugang zu den Unterlagen des Betriebsrates mehr habe, obwohl ich immer noch aktives Betriebsratsmitglied bin.
Einen entsprechenden Rechtsbeistand habe ich mir bereits organisiert Punkt wer als Nutzer dieses Forums im Vorfeld vielleicht den Verlauf dieses aktiven Mobbing durch den Betriebsrat mit gelesen hat, sieht das dass die Spitze des Eisberges ist.
Erstellt am 09.08.2018 um 15:37 Uhr von celestro
Ich habe leider nicht mehr viel Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Trotzdem hoffe ich, daß selbiger Dir zu Deinem Recht verhelfen wird. Bzw. erst einmal muß dieser Ausschluß-Antrag abgewehrt werden.
Erstellt am 09.08.2018 um 15:40 Uhr von BerlinerBR001
Da gebe ich dir durchaus recht. Auch mein Vertrauensverlust ist in den letzten Monaten durch die Ereignisse gewachsen. Jedoch hoffe ich darauf dass ich mit der Wahl meines Rechtsbeistandes die richtige Entscheidung getroffen habe. Die Kanzlei ist eine reine arbeitnehmerkanzlei. Dort arbeiten vom Focus ausgezeichnete beste ArbeitsrechtsAnwälte, das erste Gespräch war ganz hervorragend. Ich habe inzwischen auch noch andere Stellen kontaktiert, und dort um Hilfe gebeten.
Erstellt am 09.08.2018 um 15:47 Uhr von BerlinerBR001
Das besonders schlimme an der Geschichte ist, dass aus meiner Sicht meine eigenen Rechte mit Füßen getreten werden. es gab keinerlei Anhörung und auch keinerlei Nachfrage von Betriebsratsmitgliedern, die vor ihrer Entscheidung vielleicht eine zweite, in diesem Fall meine Meinung, abgefragt hätten Punkt obwohl hier das Betriebsverfassungsgesetz eindeutig ist. Ein Betriebsratsmitglied hat sich allumfassend zu informieren um richtige Entscheidung treffen zu können. Auch hier befürchte ich dass dieses Verhalten einiger Betriebsratsmitglieder ebenso in personellen Sachfragen wie beispielsweise Kündigungen angewandt wird.
Für mich war es immer eine ethische Grundregel, bei Kündigungen auch die Betroffenen zu hören. Und keinesfalls einer Kündigung zuzustimmen. Immerhin sind Betriebsratsmitglieder keine Richter. diese ethische Grundregel wird auch jetzt im Betriebsrat aus meiner Sicht gebrochen Da ich nicht nur Betriebsratsmitglied sondern auch Mitarbeiter bin ,wäre es die Pflicht der Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat gewesen, sich allumfassend zu dem Vorgang zu informieren.
Im Übrigen bin ich auch erneut von der Teilnahme der Schulung zum Arbeitsrecht 1 und 2 ausgeschlossen worden, dies erfolgte auf Intervention des Arbeitgebers. Dass diese merkwürdige Auslegung von Recht und Demokratie in einem Betriebsrat möglich ist hätte ich nie gedacht
Erstellt am 13.08.2018 um 01:01 Uhr von BerlinerBR001
Es ist zum äußersten gekommen. Der Betriebsrat hat in Mehrheit das Verfahren zur Amtsenthebung beschlossen.
Die mir vorgeworfenen Gründe , ich hätte an diversen Betriebsratssitzung nicht teilgenommen , obwohl ich krankheitsbedingt abwesend war , wurden nicht in Betrachtung gezogen. Ein weiterer Anklagepunkt ist , ich hätte den Betriebsratsvorsitzenden in Form von übler Nachrede beschwert.
Dabei ging es um meine Beschwerden an Arbeitgeber und Betriebsrat wo persönliche und dienstliche Unterlagen vernichtet wurden. Da ich zunächst Sorge hatte , das obwohl ich in der Gewerkschaft und eine private Rechtsschutz Vorsorge habe , die Kosten von mir nicht zu tragen gewesen wären , ist zumindestens gewährleistet , dass diese Kosten eines Rechtsstreites des Betriebsrates gegen ein anderes Mitglied vom Arbeitgeber getragen werden müssen.
Ich sehe der gerichtlichen Auseinandersetzung inzwischen gelassen entgegen , da kein schwerwiegendes Fehlverhalten meinerseits erkennbar ist.