Erstellt am 26.07.2006 um 16:25 Uhr von Hirnixxl
Überstunden sind Mitbestimmungspflichtig.
Der Vorgesetzte hat die Übstunden angeordnet, der BR hat sie doch wohl genehmigt. Und der AN wird wissen wieviel er gleistet hat.
Wo soll das Problem liegen?
Erstellt am 26.07.2006 um 16:33 Uhr von Kölner
Tragen die Überstunden denn evt. persönliche Daten als Bezeichnung?
In etwa so:
Die Überstunde Nr. 126 wurde am 14.07.06 von Herrn XTC Flippig (44 Jahre ist er alt 4 Kinder und zwei Frauen) geleistet. Herr Flippig machte damit bereits die 314. Überstunde in diesem Jahr. Er verbindet mit der Ableistung der Überstunden die Hoffnung, dass er vielleicht demnächst in seinem Haus auch von innen Farbe an die Wände streichen kann. Wir bedanken uns für die Ableistung der Überstunde und hoffen das beste für die Wände und sein Familie.
Selbst dann bliebe bei mir ein Restzweifel inwiefern das BDSG hier eingreift!
Erstellt am 26.07.2006 um 16:53 Uhr von Rosi
Nein Nein.... der Auszug besteht nur aus der Personalnummer, Namen, Zeitraum und Stundensaldo, sonst nichts!
Erstellt am 26.07.2006 um 18:19 Uhr von Rollie
Ich denke, auch der Vorgesetzte muß ja wissen, wieviele Überstunden seine Mitarbeiter haben.
Erstellt am 27.07.2006 um 09:17 Uhr von Edelweis
Bei uns läuft das ziemlich anders herum. Der Vorgesetzte sucht sich oft die Kollegen heraus, die keine oder zu wenig Überstunden haben. Da kommt es dann nicht selten vor, dass die Motivation dieser Kollegen/innen für ihre Arbeit infrage gestellt wird. Wir haben auch noch kein Packende gefunden, diese "Unart" abzustellen". Für Tipps wäre ich also dankbar. Ansonsten spricht m.E. auch nichts dagegen, da wie bereits meine Vorredner erwähnten, die Überstunden genehmigt sein müssen.