Erstellt am 29.06.2006 um 21:44 Uhr von Lotte
hast Du den Beschluss des BR, dass Du an diesem Seminar teilnehmen sollst?
Erstellt am 30.06.2006 um 00:22 Uhr von sesha
Davon bin ich natürlich ausgegangen. Der Beschluss des Seminares wurde in einer BR Sitzung gefasst und alle BR Mitglieder haben ihm zugestimmt.
Erstellt am 30.06.2006 um 09:55 Uhr von paula
m.E. geht die Ablehnung durch den AG in Ordnung. Wenn die Grundlagen da sind mreicht es auch aus wenn der Kurs BetrVG 3 im November stattfindet. Das Du da Probleme mit Deinen privaten Belangen hast ist -leider- Dein Problem
Erstellt am 30.06.2006 um 10:08 Uhr von merlin
Ich finde nicht, daß die Ablehnung des AG in Ordnung ist, wenn sein einziger Grund der ist, daß er Hotelkosten sparen will
Erstellt am 30.06.2006 um 10:31 Uhr von Fayence
sesha,
falls Du den Fitting, 22. Aufl. zur Hand hast, siehe § 40, RN 75.
Hier die Essenz zum Thema "Schulungsort":
LAG Düsseldorf sieht eine 8monatige Wartezeit als zumutbar an.
LAG Köln sieht die Kostentragungspflicht des AG´s für einen entfernten Schulungsort, wenn das BR-Mitglied zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich nicht an der Schulung teilnehmen kann.
Also, noch einmal gut begründen! Vor allem, da diese Schulung an Deinem Wohnort anscheinend vom selben Anbieter angeboten wird.
Erstellt am 05.07.2006 um 19:10 Uhr von sesha
Der "Fitting-Hinweis" ist genau das, wonach ich gesucht habe.
Vielen Dank an ALLE :)
sesha