Betriebsratssprechstunde - wer zahlt Arbeitsausfall von MItarbeitern?
Hallo! Wir haben für den Betriebsrat eine Sprechstunde eingerichtet. Unser ARbeigeber besteht nun darauf, dass die Mitarbeiter, die diese Sprechstunde aufsuchen möchten, abstechen und dies somit in Ihrer Freizeit tun müssen. Ist das korrekt? Wer zahlt die Besuche beim Betriebsrat und wo ist das schrifltlich festgelegt?
Community-Antworten (1)
29.06.2006 um 20:36 Uhr
BetrVG§ 39 Sprechstunden . .
(3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.
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