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Betriebsratssprechstunde - wer zahlt Arbeitsausfall von MItarbeitern?

C
Claudia371
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir haben für den Betriebsrat eine Sprechstunde eingerichtet. Unser ARbeigeber besteht nun darauf, dass die Mitarbeiter, die diese Sprechstunde aufsuchen möchten, abstechen und dies somit in Ihrer Freizeit tun müssen. Ist das korrekt? Wer zahlt die Besuche beim Betriebsrat und wo ist das schrifltlich festgelegt?

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Community-Antworten (1)

S
sh_9260

29.06.2006 um 20:36 Uhr

BetrVG§ 39 Sprechstunden . .

(3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.

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