Schulungsteilnahme - Lohnausgleich für Teilzeitsbeschäftigte?
Lohnausgleich für die Zeit der Schulung , bei einer Teilzeitsbeschäftigten ? Tägliche Normal Arbeitszeit 1,75 Std. Die Schulungbetrug 4 Tage . Liegt ein Gerichtsurteil vor oder gib es eine Rechtsgrundlage ?
Community-Antworten (1)
29.06.2006 um 19:55 Uhr
Hallo Kröninger was willst du eigentlich wissen? Wenn ich dich richtig vestanden habe willst du wissen wie die Teilzeitbeschäftigte bezahlt werden muss für 4 Tage Schulung. Egal wie viele Stunden sie täglich arbeitet, bekommt sie die Tage der Schulung als Vollzeit gerechnet, wenn sie sich über 4 Tage erstreckt. Gruß Biggy
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