Erstellt am 29.06.2006 um 06:47 Uhr von Frank B.
Warum nicht? Was hat der Ausbilder und die Ausbildungsabteilung im Unternehmen mit Betriebsratsarbeit zu tun?
Erstellt am 29.06.2006 um 07:12 Uhr von Z.Ickig
Nein, kann der BR nicht. Es ist Sache des Arbeitsgebers, wen er mit dieser Funktion beauftragt. Der Betriebsrat ist zu informieren und kann selbst allenfalls Vorschläge machen. Letzlich entscheidet der Arbeitgeber alleine darüber.
Erstellt am 29.06.2006 um 08:02 Uhr von Mona-Lisa
@Lucas,
Mit Problemen können die AZUBI`S auf die JAV zugehen, die dann wiederum den BR informiert.
Auf diesem Weg erfährt der BR, was anliegt, und kann über diese Schiene reagieren.
Erstellt am 29.06.2006 um 08:24 Uhr von Frank B.
@Z.Ickig
Ich habe mich natürlich auf die BR- Arbeit bezogen.
Gibt es denn eine JAV?
Erstellt am 29.06.2006 um 10:03 Uhr von Fayence
Z.Ickig
Der BR hat MBR, was die Bestellung des Ausbildungsbeauftragten angeht, § 98 BetrVG.
Mögliche Widerspruchsgründe ergeben sich wiederum aus § 28ff BBiG.