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Ausbildungsbeauftragter aus BR Gremium - ist das zulässig?

L
Lucas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann ein örtlicher BR einen Ausbildungsbeauftragten benennen? Um so als Ansprechpartner bei Ausbildungs- und Schulfragen (problemen) dem Azubi vor Ort zu unterstützen, und um die Ausbildung zu überwachen? Laut Hausleitung ist dafür der Ausbilder und die Ausbildungsabteilung im Unternehmen zuständig.

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Community-Antworten (5)

FB
Frank B.

29.06.2006 um 08:47 Uhr

Warum nicht? Was hat der Ausbilder und die Ausbildungsabteilung im Unternehmen mit Betriebsratsarbeit zu tun?

Z
Z.Ickig

29.06.2006 um 09:12 Uhr

Nein, kann der BR nicht. Es ist Sache des Arbeitsgebers, wen er mit dieser Funktion beauftragt. Der Betriebsrat ist zu informieren und kann selbst allenfalls Vorschläge machen. Letzlich entscheidet der Arbeitgeber alleine darüber.

M
Mona-Lisa

29.06.2006 um 10:02 Uhr

@Lucas, Mit Problemen können die AZUBI`S auf die JAV zugehen, die dann wiederum den BR informiert. Auf diesem Weg erfährt der BR, was anliegt, und kann über diese Schiene reagieren.

FB
Frank B.

29.06.2006 um 10:24 Uhr

@Z.Ickig

Ich habe mich natürlich auf die BR- Arbeit bezogen.

Gibt es denn eine JAV?

F
Fayence

29.06.2006 um 12:03 Uhr

Z.Ickig

Der BR hat MBR, was die Bestellung des Ausbildungsbeauftragten angeht, § 98 BetrVG. Mögliche Widerspruchsgründe ergeben sich wiederum aus § 28ff BBiG.

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